Bei erheblichen zeitlichen Abweichungen zwischen Urteilsversand und anwaltlichem Empfangsbekenntnis, kann das Gericht in Ausnahmen die Vorlage des beA-Journals verlangen. Martin W. Huff analysiert einen Beschluss des OLG München.
Die Einreichung eines Schriftsatzes per beA ist auch dann wirksam, wenn ein Rechtsanwalt den Schriftsatz verfasst und einfach elektronisch signiert und ein anderer Anwalt qualifiziert signiert. Personenidentität sei nicht erforderlich.
Nicht erst mit dem Absenden, sondern schon durch das Erstellen des Empfangsbekenntnisses gelten Gerichtsdokumente als zugestellt und Fristen beginnen zu laufen. Das entschied der BGH und schärfte erneut beim Umgang mit dem beA nach.
Anwälte, die ihre beA-Software nicht aktualisieren, können sich nicht auf eine technische Unmöglichkeit berufen, wenn deshalb der Schriftsatz zu spät bei Gericht eingeht. Eine Wiedereinsetzung lehnt der BGH in solchen Fällen ab.
Anwälte, die statt Microsoft Windows oder Apple macOS das Betriebssystem Linux nutzen, klagen schon länger, dass sie ihr beA nicht vollwertig nutzen könnten. Jetzt versprechen BRAK und BNotK, die Ungleichbehandlung zu beenden.
Tausende Anwälte nutzen seit Jahren das Handy, um beA-Nachrichten zu lesen oder per Drittanbieter-App zu verschicken. Nun sieht sich die BRAK in der Pflicht, eine eigene Anwendung zu entwickeln.
Merkt man erst nach neunstündiger Autofahrt, dass der Gerichtstermin kurzfristig aufgehoben wurde, ist das ärgerlich und teuer. Auf den Reisekosten lässt das LG München I einen Rechtsanwalt sitzen. Er sei außergewöhnlich früh losgefahren.