Anwaltsparlament mit 70 zu 2 Gegenstimmen: Die Robe bleibt Pflicht

06.05.2019

Anwälte müssen auch künftig vor Gericht Robe tragen, steht nach der Abstimmung der 6. Satzungsversammlung der BRAK am Montag über einen Antrag fest, der das ändern sollte. Das Ergebnis fiel dabei sehr deutlich aus.

Die Robenpflicht für Rechtsanwälte bleibt. Auf der 8. Sitzung der 6. Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) am Montag in Berlin wurde ein Antrag abgelehnt, der darauf zielte, die Kleiderordnung des Berufsstandes zu reformieren.

Nach geltendem Recht muss jeder Anwalt vor Gericht die Robe tragen, "soweit dies üblich ist". § 20 S. 1 der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) macht eine Ausnahme nur für Verhandlungen vor dem Amtsgericht in Zivilsachen, wo keine "Berufspflicht zum Erscheinen in Robe" besteht. Dennoch wird bei den allermeisten Amtsgerichten, auch in Zivilsachen, durchweg Robe getragen. Es kann sogar vorkommen, dass ein Anwalt vom Gericht gar nicht gehört wird, wenn er keine Robe trägt. Obwohl er vor Ort ist und seinen Mandanten vertreten möchte, gilt er als nicht anwesend, weil er nicht in Amtstracht auftritt.

Der am Montag eingebrachte Antrag sah daher vor, § 20 der BORA wie folgt umzuformulieren: "Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte tragen vor Gericht als Berufstracht eine Robe, wenn sie dies aus eigener freier Entscheidung möchten. Eine Berufspflicht zum Tragen einer Robe besteht nicht."

Mehrere Anwälte positionieren sich deutlich gegen den Antrag

Diesen Antrag lehnte das Anwaltsparlament aber mit einer überwältigenden Mehrheit von 70 zu 2 Stimmen ab. Von vorneherein waren dem Unterfangen nur geringe Erfolgschancen eingeräumt worden, da viele Berufsträger großen Wert auf die Amtstracht legen. In der vorangegangenen Diskussion hatten sich mehrere Anwälte in ihren Redebeiträgen ausdrücklich gegen den Antrag positioniert, nach LTO-Informationen soll dabei keine Wortmeldung positiv ausgefallen sein.

So habe etwa Otmar Kury, Ex-Präsident der Rechtsanwaltskammer Hamburg, auf das Grundsätzliche abgestellt und dabei die besondere Rolle des Rechtsanwalts im Justizgefüge betont. Rechtsanwalt Dr. Sven-Joachim Otto, früher selbst Richter in Baden-Württemberg, habe für die Robenpflicht argumentiert, da den Naturparteien so vor Augen geführt werde, dass es sich um eine Gerichtsverhandlung und nicht um irgendeine alltägliche Lebenssituation handele. Prof. Dr. Wolfgang Ewer, ehemaliger Präsident des Deutschen Anwaltvereins, soll unter anderem mit der langen Historie der Robe argumentiert haben.

mam/pl/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Anwaltsparlament mit 70 zu 2 Gegenstimmen: . In: Legal Tribune Online, 06.05.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/35205 (abgerufen am: 12.12.2024 )

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