
Die während der Pandemie unter Videoaufsicht stattfindenden Online-Prüfungen sind vorläufig nicht zu beanstanden. Universitäten müssten die Chancengleichheit während der Klausuren auch online wahren, so die Gerichte.
Artikel lesenPauline Dietrich, LL.M.
Redakteurin Legal Tribune Online
Wolters Kluwer Deutschland GmbH
Wolters-Kluwer-Str. 1
50354 Hürth
Die während der Pandemie unter Videoaufsicht stattfindenden Online-Prüfungen sind vorläufig nicht zu beanstanden. Universitäten müssten die Chancengleichheit während der Klausuren auch online wahren, so die Gerichte.
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