Die Notwendigkeit von Kontaktreduzierungen und mögliche Engpässe in Krankenhäusern sind für Gerichte in NRW und Berlin Grund genug, um die Gastronomie im November geschlossen zu halten.
Um durch Corona besonders gefährdete Familienmitglieder zu schützen, verlangte eine Referendarin, den Arbeitsgemeinschaften an ihrem Gericht weiterhin digital statt vor Ort beiwohnen zu dürfen. Damit kam sie in Düsseldorf aber nicht durch.