Ein neues Kapital zum Thema Vorratsdatenspeicherung: Nach dem EuGH erklärt nun auch das BVerwG die bestehenden Regeln für unionsrechtswidrig. Setzt das Urteil den nötigen Impuls, dass sich Faeser und Buschmann auf eine Neuregelung einigen?
Das Strafverfahren gegen den Rammstein-Sänger ist eingestellt, doch nicht nur über die Berichterstattung wird weiter gestritten. Im zweiten Anlauf ging der Spiegel nun erfolgreich gegen eine Presseerklärung der Lindemann-Anwälte vor.
Nach vielen presserechtlichen Gerichtsprozessen nun das Ende im Strafverfahren gegen den Rammstein-Sänger. Laut StA Berlin standen keine unmittelbaren Zeuginnen zur Verfügung. Auch der Informantenschutz erweist sich als Hürde.
Der Spiegel darf in seinem Leitartikel nicht den Verdacht erwecken, Rammstein-Sänger Till Lindemann setze Frauen unter Drogen, um mit ihnen Sex haben zu können. Damit hält das LG Hamburg an seiner bisherigen Auffasung fest.
Das Selbstbestimmungsgesetz ist auf den Weg gebracht – endlich. Das Gesetz ist begrüßenswert und längst überfällig. Denn es geht auf die Belange Betroffener ein, was man von Kritikern nicht sagen kann.
Ein Gesetz, auf das trans- und intergeschlechtliche sowie nicht-binäre Personen seit Monaten warten, geht in die nächste Phase des Gesetzgebungsverfahrens. Als nächstes ist mit vielen Diskussionen im Bundestag zu rechnen.
Die Vorwürfe gegen Till Lindemann ziehen mittlerweile zahlreiche Zivilverfahren nach sich. Der Spiegel lässt sich auch abseits der Berichterstattung auf einen Kampf gegen die Anwaltskanzlei des Rammstein-Sängers ein – und verliert Runde 1.
Wegen eines polizeikritischen Tweets entzog die Polizeihochschule NRW der Dozentin Bahar Aslan den Lehrauftrag. Diese sieht den Tweet als legitime Kritik und wehrt sich nun im Eilverfahren vor dem VG Gelsenkirchen. LTO kennt die Gründe.