Maskenpflicht ja oder nein? Kritiker werfen der Kieler Bildungsministerin einen Schlingerkurs vor. Prien sieht die Schulen in der Corona-Pandemie gut gerüstet.
Kehrtwende in Kiel: Künftig gilt auch in Schleswig-Holstein eine Maskenpflicht an den Schulen. Die Bildungsministerin reagiert damit auch auf einen vorangegangenen Gerichtsbeschluss.
Die von der Schule angeordnete Maskenpflicht sei ein Verwaltungsakt, so das VG Schleswig. Der Widerspruch dagegen habe aufschiebende Wirkung - also muss ein Schüler vorerst keine Maske tragen.
Die Nutzung der juristischen Bibliotheken an der Uni Gießen ist wegen Corona derzeit Examenskandidaten vorbehalten. Auch der Hochschulsport findet nur eingeschränkt statt. Ein Jura-Zweitsemester muss die Einschränkungen hinnehmen.
Nach der Corona-Verordnung in NRW sind private Feiern mit höchstens 150 Teilnehmern zulässig. Allerdings nur, wenn es sich um Feiern aus "herausragendem Anlass" handelt. Ein 26. Geburtstag zählt da nicht zu, entschied das VG Münster.
Motorradclubs dürfen die Kennzeichen ihrer verbotenen Schwesterorganisationen seit 2017 nicht mehr öffentlich zur Schau stellen. Ein ganz erheblicher Grundrechtseingriff, findet das BVerfG. Gerechtfertigt ist dieser aber trotzdem.
Eine Jurastudentin, die durch die staatliche Pflichtfachprüfung gefallen war, hat sich im Streit um die Klausurenkorrektur durchgesetzt. Das Justizprüfungsamt will fünf von sechs Klausuren erneut korrigieren lassen.
Grundstückseigentümer im Osten wenden sich gegen Gebühren für einen Abwasseranschluss. Denn nach der Wiedervereinigung sollten auch diejenigen zahlen, die bereits vorher angeschlossen waren. Nun hat das BVerfG dazu entschieden.