Ihr Prüfungsgespräch begann viertel vor zwölf, zehn vor zwölf stand sie vor verschlossenen Türen und war damit im letzten Versuch durchs Examen gefallen: Zum strittigen Fall einer Bielefelder Examenskandidatin liegt nun das OVG-Urteil vor.
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Das Geburtshaus von Adolf Hitler kann nun völlig umgestaltet werden. Die Eigentümerin wurde zu Recht enteignet, sagt der österreichische Verfassungsgerichtshof. Doch womöglich hat der EGMR das letzte Wort.
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Das BVerwG hat entschieden, dass ein Journalist keinen Anspruch auf Auskunft über die Verstrickung von Ministeriumsmitarbeitern im NS-Regime hat. Jedenfalls nicht, wenn sie noch leben, meint das BVerwG.
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Das geplante G20-Protestcamp muss unter versammlungsrechtlichen Gesichtspunkten gewürdigt werden, sagt das BVerfG in einer einstweiligen Anordnung. Ob und wo das Camp nun aufgebaut werden kann, ist offen.
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Uneinigkeit zwischen Berlin und NRW: Anders als das VG Aachen hält das VG Berlin die Körpergröße für ein zulässiges Einstellungskriterium. Kleinere sollten nicht als bevorzugtes Ziel von Widerstandshandlungen wahrgenommen werden.
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Wenn bekannte Meinungsmacher in sozialen Netzwerken Produkte testen und positiv bewerten, kann es sich auch um kennzeichnungspflichtige Werbung handeln. So musste kürzlich Youtuber Flying Uwe 10.500 Euro Bußgeld zahlen. Von Martin Gerecke.
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Nach dreißig Jahren erklärte das BVerwG den Doktortitel der internationalen Politikberaterin Margarita Mathiopoulos für nichtig. Hermann Horstkotte zum Urteil und den Hintergründen eines außergewöhnlichen Falls.
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Die Republik Österreich hat die Eigentümerin von Hitlers Geburtshaus enteignet. Die Regierung wollte damit verhindern, dass das Haus zur Pilgerstätte für Rechtsextreme wird. Diese Maßnahme prüft nun Österreichs höchstes Gericht.
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