Behörden und Gerichte trifft eine verfassungsrechtliche Pflicht, sich vor Abschiebungen über die Situation im Zielland zu informieren oder Zusicherungen der Behörden einzuholen, so das BVerfG. Das gelte auch für Abschiebungen in die Türkei.
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Die Ludwig-Maximilians-Universität in München zieht weite Toleranzgrenzen für wissenschaftliches Fehlverhalten. Wieso, das hält die Kontrollkommission im konkreten Fall geheim. Hermann Horstkotte hat dafür kein Verständnis.
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Vor 80 Jahren trat das "Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen" in Kraft – ein Fixstern am Himmel autoritärer Regelungsbedürfnisse. Schon kurz darauf folgte seine erschreckende antisemitische Ergänzung.
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Der Rheinland-Pfälzische Landtag muss bei Anfragen nach dem Transparenzgesetz Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes herausgeben, entschied das VG Mainz. Auch dann, wenn das Gutachten für die Fraktionen erstellt wird.
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Die Stadt Köln muss ihre rechtswidrigen Erträge aus der Blitzer-Posse 2016 zurückerstatten. Rund 1,3 Millionen Euro zahlte man 2017 an Autofahrer zurück, die wegen eines falsch ausgeschilderten Tempolimits auf der A3 geblitzt worden waren.
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Auch gegenüber Menschen mit krankhaftem Harndrang ist die Stadt Essen nicht verpflichtet, kostenlose Toiletten anzubieten. Es gebe andere Möglichkeiten, sich dennoch in der Öffentlichkeit aufzuhalten, so das OVG NRW.
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Die besten Fälle sind nicht immer die, die bei den Bundesgerichten landen. Oder haben Sie schon einmal vom Apfelkönig oder dem Flensburger Fördetopf gehört? Wenn nicht, dann bitte hier entlang. Das OLG Hamm ist selbstverständlich auch dabei.
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Eigentlich sollte das Bundesverwaltungsgericht am heutigen Dienstag über das Verbot des salafistischen Vereins "Die wahre Religion" verhandeln. Doch die Vereinsmitglieder zogen die Klagen überraschend zurück.
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