Juristische Niederlage für eine Ministerin der NRW-Landesregierung: Für die Aufklärung eines Untersuchungsausschusses hat ihr Haus zu wenige Akten geliefert und so die Arbeit der Opposition behindert, urteilte das LVerfG NRW.
Nach einigem Hin und Her laufen nun doch konkrete Gespräche der Ampel-Koalition mit der Unionsfraktion im Bundestag über den besseren Schutz des BVerfG.
Vertreter des Staats- und Verfassungsschutzrechts greifen notorisch auf eine Metaphorik des "Untergrabens" oder der feindlichen "Wühlarbeit" zurück, manchmal sogar der Gesetzgeber selbst. Nicht zu unterschätzen: der Wert des Maulwurfs.
Samuel Bosch versteckte sich vor der Polizei, nachdem er wegen übler Nachrede verurteilt wurde. Aus dem Arrest heraus plante er weitere Projekte. Nun hat Bosch mit einer Verfassungsbeschwerde gegen seine Verurteilung Erfolg.
In welchen Fällen entschließt sich der Bundespräsident dazu, verurteilte Straftäter zu begnadigen? Das wird die Öffentlichkeit auch künftig nicht erfahren, urteilt das OVG Berlin-Brandenburg – und will nicht auf den EGMR warten.
Bisher wurde der Bundeszwang noch nie angewandt. Doch wenn ein Bundesland verfassungsfeindlich agiert, könnte Artikel 37 Grundgesetz plötzlich große Bedeutung bekommen. Christian Rath skizziert die Möglichkeiten.
Das BMJ hat einen Entwurf zum besseren Schutz des BVerfG im Grundgesetz vorgelegt. Der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts a.D. Ferdinand Kirchhof hält den Entwurf an wichtigen Stellen für unzureichend.
Wie kann das Bundesverfassungsgericht vor Verfassungsfeinden geschützt werden? Darüber wollen Ampel und Union bald sprechen. Das BMJ stellt hierfür als Gesprächsgrundlage einen Gesetzesentwurf und Diskussionspunkte vor, die LTO vorliegen.