Eine neue Wehrpflicht für Männer und Frauen, die nur wenige trifft, verstößt gegen verfassungsrechtliche Vorgaben. Ohne Grundgesetzänderung könnte das sogenannte Schwedische Modell nicht eingeführt werden, analysiert Christian Rath.
Eine Frau geriet mit einer Adbusting-Aktion ins Visier der Polizei. Beamten sahen darin eine Straftat und durchsuchten ihre Wohnung. Das hatten ihnen die Strafgerichte erlaubt – zu Unrecht, wie nun das BVerfG entschied.
Die Ampel-Koalition hat sich darauf geeinigt, dass es künftig schnellere Einbürgerungen und erleichterte Abschiebungen geben soll. Beschlossen werden sollen die aber erst im Januar, weil es bis zuletzt Streit über Details gab.
Auch wenn der Zweite Senat im Ergebnis nur geringfügig von dem Bundestagsbeschluss abwich, kritisierte er die schludrige Arbeit des Wahlprüfungsausschusses doch deutlich. Größere Sorgfalt hätte Zeit gespart und Vertrauen gestärkt.
Seit über fünf Jahren hat – auf Initiative von Markus Söder – in jeder bayerischen Behörde ein Kreuz zu hängen. Wie schon der BayVGH hat auch das BVerwG an dieser viel kritisierten Praxis in rechtlicher Hinsicht nichts auszusetzen.
Dass in Berlin wegen der vielen Pannen bei der Bundestagswahl 2021 neu gewählt werden muss, war klar. Nun steht auch der Umfang fest. Dabei kritisierte das BVerfG den Bundestag scharf, hielt sich bei der Annahme von Wahlfehlern aber zurück.
Einen Monat nach dem Grundsatzurteil aus Karlsruhe hat der Bundestag Konsequenzen gezogen und den Nachtragshaushalt für 2023 beschlossen. Dabei setzte er auch die Schuldenbremse aus – zum vierten Mal in Folge.
Ein Lehrer soll Polizisten beleidigt haben. Daraufhin wurde seine Wohnung nach Auskünften durchsucht, um die Höhe des Tagessatzes einer Geldstrafe bestimmen zu können. Es hätte in diesem Fall aber mildere Mittel gegeben, so das BVerfG nun.