Der Online-Rechtsdienstleister "abfindungsheld.de" darf nicht mehr damit werben, für gekündigte Arbeitnehmer vor Gericht zu ziehen und dabei "günstiger als jeder Anwalt" zu sein. Das bestätigte das LG Bielefeld nun mit einem Urteil.
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Reichen zwölf Prozent Champagner aus, um Eis als "Champagner Sorbet" zu bezeichnen? Es kommt auf den Geschmack an, meint der EuGH. Ulrike Grübler erläutert, was der BGH nun im Rechtsstreit um das Aldi-Dessert beachten muss.
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Ab Januar 2018 stellt Birkenstock die Belieferung von Amazon ein. Was dies mit der kürzlich ergangenen Coty-Entscheidung des EuGH zu tun hat und was Birkenstock damit bezwecken mag, erläutern Daniel Kendziur und Janine Manke.
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Auf "abfindungsheld.de" versprach man seinen Kunden, ihre Ansprüche gegen den früheren Arbeitgeber zu prüfen und auch durchzusetzen. Die Anwaltschaft reagierte wenig erfreut und errang vor dem LG Bielefeld einen Sieg.
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SKW Schwarz hat die IP-Praxis zum 1. Dezember mit Sandra Sophia Redeker als neuer Partnerin verstärkt. Sie wechselte von Noerr und ist am Berliner Standort von SKW Schwarz tätig.
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Red Bull kann die Kombinationsmarke „Blau/Silber“ nicht für sich monopolisieren. Das entschied das EuG am Donnerstag. Warum Farbkombinationen trotzdem auch weiterhin dem Markenschutz zugänglich sind, erklärt David Ziegelmayer.
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Bayern hat sich seine bekannteste Sehenswürdigkeit Neuschwanstein als Marke eintragen lassen und darf über die Nutzung auf Kaffeebechern oder T-Shirts entscheiden. Souvenirhersteller haben dagegen geklagt.
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Das OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass ein Apotheker keine Brötchen-Gutscheine im Zusammenhang mit dem Verkauf preisgebundener Arzneien ausgeben darf. Die Aussicht auf ein gratis Ofenkrusti veranlasse Kunden, wieder dort einzukaufen.
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