Das Interesse einer Altenpflegerin an der freien Gestaltung ihres äußeren Erscheinungsbildes tritt hinter das Interesse der Arbeitgeberin, das körperliche Wohlbefinden der Bewohner zu schützen, zurück: Gelnägel sind laut ArbG Aachen tabu.
Der Mitarbeiter will ein Schlammrennen mit Hindernissen mitmachen oder wilde Klettersteige entlang kraxeln? Das darf er. Ein Arbeitgeber kann normalen Beschäftigten nicht in die Freizeitgestaltung hereinreden, erklärt Erik Schmid.
Der bundesweite Ärztemangel kann laut BSG kein Grund dafür sein, dass sozialrechtliche Regelungen nicht gelten. Honorarärzte sind deshalb regelmäßig sozialversicherungspflichtig. Für Krankenhäuser könnte das zum Problem werden.
Nach dem "Stechuhr-Urteil" des EuGH wird kontrovers diskutiert, welche Folgen sich für das Arbeitsleben ergeben. Verbände warnen vor einer "Zeitreise in die Vergangenheit". Zeit für eine unaufgeregte Einschätzung. Von Michael Fuhlrott.
Schwerbehinderte Menschen haben einen besonderen Beschäftigungsanspruch. Dieser schützt sie nicht vor dem betriebsbedingten Wegfall ihres Arbeitsplatzes, entschied das BAG. Keine Überraschung, zeigen Wolfgang Schelling und Christian Kurz.
Die "Omerta" verbietet es Mitgliedern der Mafia, mit Polizei und Justiz zu kooperieren. Wer sich das Wort auf den Arm tätowiert, begründet Zweifel an seiner Verfassungstreue und kann nicht bei der Polizei arbeiten, so das LAG Berlin.
Die tatsächlich geleistete Arbeitszeit muss erfasst und dokumentiert werden. Nur so wird effektiver Arbeitnehmerschutz gewährleistet, urteilte der EuGH. Nun muss der Gesetzgeber neue Regeln schaffen, erklärt Michael Fuhlrott.
Greenberg Traurig verstärkt sich im Arbeitsrecht mit Kara Preedy, bislang Partnerin bei Pusch Wahlig. Mit ihr wechseln die Counsel Konradin Pleul und Holger Faust.