Ein Gastronom wollte einer Kellnerin im Arbeitszeugnis nicht bescheinigen, "in der Karnevalszeit" gearbeitet zu haben. Wie lang der Karneval dauert, war für das Kölner Arbeitsgericht aber sonnenklar - die Frau bekam Recht.
"Stiefmütterliche Behandlung" durch die Medien trotz wichtiger Fälle und einer Beschleunigung der Verfahren: Das BAG hatte bei der Vorstellung der Jahresbilanz einiges mitzuteilen.
Medizinische Fähigkeiten gehen der Einhaltung des Ehe-Sakraments vor, so das BAG. Eine Kündigung wegen Wiederheirat ist damit unwirksam. So geht ein jahrelanger Streit zu Ende – zumindest vielleicht, wie Michael Fuhlrott erläutert.
Die Beschränkung, eine Witwen- oder Witwerrente nur dann zu zahlen, wenn die Ehe mindestens zehn Jahre bestanden hat, ist eine unangemessene Benachteiligung. Die überraschende Entscheidung des BAG erklärt Thomas Frank.
Das BAG hat die EuGH-Vorgaben zum Urlaubsrecht umgesetzt. Damit verfallen Ansprüche nicht mehr automatisch. Die Entscheidung könnte auch für vermeintlich verfallene Urlaubstage gelten, meint Alexander Willemsen.
Arbeitnehmern können unter Umständen mehrere Entschädigungsansprüche zustehen. Solche aus dem Sozialplan und dem gesetzlichen Nachteilsausgleich kann der Arbeitgeber aber verrechnen, so das BAG. Pascal Kremp und Thomas Wiedmann zum Urteil.
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Unternehmen müssen die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter dokumentieren. Dafür müssen die EU-Mitgliedstaaten entsprechende Gesetze schaffen, so der EuGH-Generalanwalt. Wolfgang Lipinski und Florian Denninger zu den arbeitsrechtlichen Folgen.
Der Online-Getränkelieferdienst Flaschenpost hat sich in eine Gesellschaft des Europäischen Rechts, eine Societas Europaea, umgewandelt. Schnittker Möllmann Partners und Pusch Wahlig berieten rechtlich.
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