Das LG Bonn hat am Mittwochabend das Urteil im ersten Strafprozess zu den Cum-Ex-Deals gesprochen: Die Aktiengeschäfte sind demnach strafbar. Die Angeklagten kommen aber mit Bewährungsstrafen davon.
Das LG Duisburg sieht sich durch die Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus dazu gezwungen, den Prozess um die Loveparade-Katastrophe zu unterbrechen. Eine Richterin musste vorsorglich unter Quarantäne gestellt werden.
Das BMJV bereitet eine Änderung der Strafprozessordnung vor, um zu verhindern, dass wegen der Corona-Pandemie Strafverfahren platzen. Der Bundestag könnte eine entsprechende Regelung schon in der kommenden Woche beschließen.
Im Strafprozess um die Cum-Ex-Deals am LG Bonn fordert die Staatsanwaltschaft milde Strafen für die Angeklagten. Die Verteidigung appelliert an das Gericht, deren Kooperation zu berücksichtigen. Das Urteil könnte noch am Mittwoch fallen.
Abgesagte Termine und Forderungen nach längeren Fristen: Auch Bayerns Justiz steckt in der Corona-Krise. Am LG München I kam es am Dienstag zu einem Disput im Gerichtssaal - und einer Strafanzeige gegen einen Richter.
Die Coronavirus-Pandemie verhindert die Fortsetzung des Sommermärchen-Prozesses in der Schweiz. Da die Vorwürfe Ende April verjähren, wird es immer unwahrscheinlicher, dass noch ein Urteil ergehen wird.
Laut StPO darf die Hauptverhandlung in der Regel für höchstens vier Wochen unterbrochen werden. Weil das angesichts der Corona-Krise zu Problemen führen könnte, diskutiert der DRB eine Gesetzesänderung.
Rüffel für die bayerische Justiz: Das Bundesverfassungsgericht hat den Haftbefehl für einen 17-Jährigen beanstandet, der beim tödlichen Angriff auf einen Augsburger Feuerwehrmann im Dezember anwesend war.