Alexander Falk soll nach dem Willen seines Verteidigers während der Coronakrise aus der Haft entlassen werden. Er sitzt seit September 2018 in Untersuchungshaft, ihm wird versuchte Anstiftung zum Mord an einem Rechtsanwalt vorgeworfen.
Der Bundestag arbeitet so schnell wie nie und beschließt umfangreiche Maßnahmen, um die Coronakrise aufzufangen. Damit das Parlament weiter handlungsfähig bleibt, wird auch die Geschäftsordnung geändert.
Der Strafprozess gegen den Unternehmersohn Alexander Falk vor dem LG Frankfurt wird am Mittwochvormittag fortgesetzt. Ein Ermittlungsführer der Frankfurter Kripo soll aussagen.
Unter hohen Sicherheitsvorkehrungen hat das OLG Dresden ein halbes Jahr gegen Neonazis aus Chemnitz und Umgebung verhandelt. Am Schluss machen die Richter klar, dass sie deren Pläne für alles andere als harmlos halten.
Die Privatbank M.M. Warburg hat gegen das Urteil des LG Bonn im bundesweit ersten Cum-Ex-Strafprozess Revision eingelegt. Damit landet der Fall beim Bundesgerichtshof.
Die Gerichte schalten auf Notbetrieb, die Anwälte wünschen sich klare Linien – doch die gibt es nicht. In Zeiten der Coronakrise stößt die Justiz in vielen Bereichen an ihre Grenzen.
Hauptverhandlungstermine in Strafsachen sind auch in Zeiten der Coronakrise weiterhin möglich, entschied der VerfGH Sachsen. Allerdings nur zeitlich und personell beschränkt und mit den gebotenen Infektionsschutzmaßnahmen.
Zwei Münchner Strafverteidiger wollten per Eilantrag in Karlsruhe erzwingen, dass Strafprozesse wegen der Corona-Pandemie ausgesetzt werden. Das BVerfG wies den Antrag ab.