Die juristische Presseschau vom 3. bis 5. Oktober 2015: Schi­rachs Thea­ter­debüt "Terror" – NSU-Neben­klä­gerin exis­tiert wohl nicht – "Whist­le­b­lo­wing" künftig strafbar?

05.10.2015

Justiz

OLG München – NSU: Der Nebenklagevertreter im NSU-Prozess Ralph Willms soll von dem Nebenkläger Attila Ö. darüber getäuscht worden sein, dass die von ihm vertretene Nebenklägerin Meral K. Opfer des Anschlags in der Kölner Keupstraße war – vielmehr sei sie "wahrscheinlich überhaupt nicht existent". Ö. hatte für die Vermittlung des angeblichen weiteren Opfers eine Provision erhalten. Willms hat sein Mandat niedergelegt und Strafanzeige gegen seinen Mandanten erstattet, schreiben spiegel.de (Wiebke Ramm), zeit.de (Tom Sundermann), die Montags-FAZ (Karin Truscheit) und die Montags-taz (Konrad Litschko).

"Wie kann es sein, dass ein Rechtsanwalt eine Mandantin vor Gericht vertritt, die es offenbar gar nicht gibt?", fragt sich Gisela Friedrichsen (spiegel.de). Ebenso kann sie nicht nachvollziehen, wie dem Gericht die "merkwürdig identischen Atteste" nicht aufgefallen sein können. Friedrichsen meint, dass diese Enthüllung zwar den NSU-Prozess nicht gefährden werde, die Nebenklage könne sich allerdings davon nicht erholen.

swr.de (Holger Schmidt) spricht mit dem ehemaligen Richter Detlef Burhoff darüber, ob der Staat das Geld, welches Willms für die Vertretung der Nebenklage erhielt, wieder zurückfordern kann. Dabei komme es darauf an, ob es die Nebenklägerin gebe und, was der Anwalt wusste. Thema des Interviews ist zudem, inwieweit der Nebenklagevertreter sich strafbar gemacht haben könnte.

FG Köln zu Austausch von Steuerdaten: Der Austausch von Steuerdaten verstößt gegen das Steuergeheimnis. Dies entschied das Finanzgericht Köln und untersagte dem Bundeszentralamt für Steuern bis auf weiteres, diese Informationen an ausländische Behörden weiter zu geben oder entsprechende Daten anzufordern. Die Finanzverwaltungen der Länder versuchen durch den Datenaustausch herauszufinden, welche gesetzlichen Regelungen die niedrigen effektiven Steuerbelastungen bedingen, um diese dann zu ändern. Die Montags-FAZ (Joachim Jahn/Manfred Schäfers) informiert über den Fall und die steuerrechtspolitischen Hintergründe.

AG Baden-Baden zu sittenwidrigem "Brautgeschenk": Die Forderung eines "Mahlschatzes" – einer Geldzahlung des Ehemanns an die Braut anlässlich der Hochzeit – verstößt gegen den grundgesetzlichen Schutz von Ehe und gegen die Freiheit der Eheschließung und gilt nach deutschem Recht als sittenwidrig. Dies hatte das Amtsgericht Baden-Baden im vergangenen September entschieden. Der Spiegel (Dietmar Hipp) beschreibt den Fall und die juristische Auseinandersetzung mit dem islamischen "Brautgeschenk".

EuGH – Steuerberatungsprüfung: Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof hält die Regelung, dass auch ausländische Personen nur dann eine Steuerberatungsgesellschaft in Deutschland leiten dürfen, wenn sie die deutsche Steuerberaterprüfung absolviert haben, für europarechtswidrig. Er sieht hier einen Verstoß gegen die Dienstleistungsfreiheit. Die Rechtsanwältin Ludmilla Maurer fasst für lto.de den Fall und die Argumente des Generalanwalts zusammen und erläutert, weshalb sie diese nicht überzeugen.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 3. bis 5. Oktober 2015: Schirachs Theaterdebüt "Terror" – NSU-Nebenklägerin existiert wohl nicht – "Whistleblowing" künftig strafbar? . In: Legal Tribune Online, 05.10.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17096/ (abgerufen am: 02.05.2024 )

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