Die juristische Presseschau vom 29. Mai 2015: Ver­fas­sungs­wid­ri­ge Hartz-IV-Sank­tio­nen – BVerwG er­schwert Ein­bür­ge­rung – Plä­doy­er im Fall Sal. Op

29.05.2015

Recht in der Welt

Frankreich – Barbetreiber tötete fahrlässig: Das Strafgericht im französischen Clermont-Ferrand verurteilte einen Barbetreiber wegen dem Tod eines Gastes zu einer viermonatigen Bewährungsstrafe. Ihm wird "fahrlässige Tötung durch eine bewusste Verletzung der Sicherheits- und Vorsichtspflichten" vorgeworfen. Der betroffene Gast starb, nachdem der Verurteilte ihm 56 Schnäpse ausgeschenkt hatte, meldet spiegel.de. Das Gericht verhängte zudem ein einjähriges Berufsverbot.

USA – Todesstrafe: FAZ (Andreas Ross) und SZ informieren jetzt auch darüber, dass der US-Bundesstaat Nebraska die Todesstrafe abgeschafft hat. Nebraska sei damit der siebte Staat in den USA, der sich seit 2007 von der Todesstrafe abgewendet hat. Das Handelsblatt (Moritz Koch) schildert zudem den Fall Clayton Lockett, dessen Exekution zu einem "Foltertod" geworden sei und somit den Prozess zur Abschaffung der Todesstrafe ins Rollen gebracht hatte.

Sonstiges

Private Sicherheitsdienste: Der wissenschaftliche Assistent Christian Ernst erfasst auf juwiss.de zwei strukturelle Ursachen, welche Fehlverhalten von durch den Staat beauftragten privaten Sicherheitsdiensten begünstigten. Er erläutert, dass sich die Grundrechtsbindung der staatlichen Auftraggeber auch auf den Handlungsmaßstab der beauftragten Privaten auswirke. Eine "Flucht ins Privatrecht" sei nicht zulässig. Zudem moniert Ernst, bei der Ausbildung privater Sicherheitsdienste handele es sich um "eine recht übersichtliche".

Das Letzte zum Schluss

Urteil in Reimform: "Wie man es auch dreht und windet, die Klage, sie ist nicht begründet." So beginnt eine witzige Urteilsbegründung in Reimform aus dem Jahr 1996, zu lesen auf justillon.de (Andreas Stephan). Der Fall dreht sich um eine entlaufene Kuh. Die Geschichte, wie sie wieder eingefangen wird, und eine damit zusammenhängende Haftungsfrage schildert der dichtende Richter mit einem sehr verständnisvollen Blick auf das Befinden der armen Kuh. Die Gute wollte ja nur "wiederkäuend sich vergnügend, sonntäglichen Frieden liebend" am Wegesrand verweilen.

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Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/vb

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 29. Mai 2015: Verfassungswidrige Hartz-IV-Sanktionen – BVerwG erschwert Einbürgerung – Plädoyer im Fall Sal. Ophttps://www.lto.de/persistent/a_id/15683/ (abgerufen am: 04.05.2024 )

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