Die juristische Presseschau vom 4. März 2015: Reform der Verfassungsrichterwahl – Abschaffung des Soli – Thomas Fischer gegen Blasphemie-Paragrafen

04.03.2015

Justiz

LG Potsdam zu Filesharing: internet-law.de (Thomas Stadler) macht auf ein Urteil des Landgerichts Potsdam zur Darlegungslast in Filesharing-Fällen vom 8. Januar aufmerksam. Danach sei die Vermutung der Alleinnutzung des Anschlusses bereits dann widerlegt, wenn der Anschlussinhaber darlegt, dass Familienangehörige im Haushalt leben und freien Zugang zum Anschluss haben. Weitergehende Nachforschungspflichten bestehen nicht.

LAG Düsseldorf zu Bußgeldregress: Rechtsanwalt Michael Magotsch bespricht im Recht-und-Steuern-Teil der FAZ ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf zur Frage, ob Unternehmen für verhängte Geldbußen wegen Kartellabsprachen bei Vorständen und Geschäftsführern Regress nehmen können. Im konkreten Fall wollte Thyssen-Krupp von einem ehemaligen Bereichsvorstand unter anderem das vom Kartellamt in Höhe von 191 Millionen Euro verhängte Bußgeld erstattet haben. Das LAG Düsseldorf wies die Klage diesbezüglich ab, weil die Geldbuße gegen das Unternehmen der Abschöpfung des erzielten Vorteils dienen soll und dieser Zweck bei Weitergabe an den Mitarbeiter leerlaufen würde. Thyssen-Krupp habe bereits die Revision angekündigt.

BGH - Christian Köckert: Am heutigen Mittwoch verhandelt der Bundesgerichtshof die Klage gegen den ehemaligen Innenminister von Thüringen Christian Köckert wegen des Vorwurfs der Vorteilsannahme, stellt das Handelsblatt (Andreas Dörnfelder) in einem Prozessvorbericht dar. Köckert soll während seiner Zeit als ehrenamtlicher Beigeordneter des Eisenacher Stadtrats gleichzeitig für den Windparkbauer Juwi tätig gewesen sein und Entscheidungen des Stadtrats zugunsten des Unternehmens beeinflusst haben. Auch der Unternehmensvorstand sei bereits wegen möglicher Vorteilsgewährung angeklagt.

LG München I – Jürgen Fitschen: Die Zulassung der Anklage gegen Jürgen Fitschen und vier weitere ehemalige Vorstände der Deutschen Bank wegen versuchten Prozessbetrugs kommentiert Joachim Jahn in einem Leitartikel in der FAZ. Erfreulich sei einerseits, dass die Strafverfolger "nicht mehr vor Vorständen und Aufsichtsräten Halt machen". Andererseits wirkt der Vorwurf gegen Fitschen weit hergeholt, ein "Freispruch erster Klasse" sei nicht unwahrscheinlich.

OLG München – NSU: Im NSU-Verfahren vor dem Oberlandesgericht München darf nur noch an zwei Tagen im Monat gefilmt werden. Das habe der Vorsitzende Manfred Götzl auf Antrag der Verteidiger Beate Zschäpes verfügt, um die Persönlichkeitsrechte der Angeklagten zu wahren. Die SZ (Annette Ramelsberger) und lawblog.de (Udo Vetter) berichten.

Schwarzfahren: Gegen die Strafbarkeit des Schwarzfahrens wird häufiger durch offenkundiges Schwarzfahren protestiert und so nehmen auch Verfahren vor Gericht wegen Leistungserschleichung nach § 265 a des Strafgesetzbuchs zu, schildert die taz (Martin Kaul). Die Protestierenden treten hierbei mit einem deutlichen Hinweis auf den fehlenden Fahrschein auf und stützen sich auf die Argumentation, offensichtliches Schwarzfahren könne kein "Erschleichen" von Leistung im Sinne der Strafnorm sein. Christian Rath (taz) findet, diese Aktionen seien das Gegenteil von zivilem Ungehorsam, denn die Betroffenen bedienten sich eines "winkeladvokatorischen" Tricks, um sich den Folgen des Verstoßes zu entziehen anstatt diese zu tragen und zu kritisieren.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 4. März 2015: Reform der Verfassungsrichterwahl – Abschaffung des Soli – Thomas Fischer gegen Blasphemie-Paragrafen . In: Legal Tribune Online, 04.03.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14842/ (abgerufen am: 08.05.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen