Die juristische Presseschau vom 21. bis 23. März 2015: Tücken der Verdachtsberichterstattung – Grüne und Cannabiskontrollgesetz – Verfassungsbeschwerde gegen EZB-Politik

23.03.2015

Recht in der Welt

Frankeich – Impfpflicht: Das französische Verfassungsgericht entschied am vergangenen Freitag, dass die Impfpflicht verfassungsgemäß ist. Damit sind weiterhin alle Erziehungsberechtigten dazu verpflichtet, ihre Kinder zu impfen. Ein Ehepaar hatte seine Kinder nicht impfen lassen, weil die möglichen Nebenwirkungen für die Gesundheit der Kinder einen Eingriff in das "Recht auf Gesundheit" darstelle. Da die Weigerung der Impfpflicht nachzukommen in Frankreich mit Strafe bedroht ist, landete der Fall vor dem Strafgericht Auxerre – dieses legte ihn dem Verfassungsgericht zur Entscheidung vor, so die Samstags-FAZ (Michaela Wiegel).

Sonstiges

Keine V-Leute in Thüringen: Thüringen hat vergangene Woche beschlossen die V-Männer im Landesverfassungsschutz abzusetzen – lediglich in "begründeten Fällen zum Zweck der Terrorismusbekämpfung" sei ihr Einsatz ausnahmsweise möglich. thueringer-allgemeine.de (Martin Debes) informiert zudem über Kritik an dem Vorgehen Thüringens – weder im Bund, noch in anderen Ländern seien entsprechende Maßnahmen geplant.

Kinderpornographie: Der Focus (Christoph Elflein/Frank Lehmkuhl/Göran Schattauer/Axel Spilcker) setzt sich ausführlich mit den Problemen bei der Strafverfolgung im Bereich Kinderpornographie auseinander. So seien zu wenig Strafverfolgungsbeamte mit einer zu großen Zahl an potentiellen Tätern, Daten und Verfahren konfrontiert. Der NRW-Chef des Bundes Deutscher Kriminalbeamter Sebastian Fiedler moniere, die Zahl der Verfahrenseinstellungen sei zu hoch, es mangele an Verurteilungen. Zudem ende ein Großteil der Verurteilungen in Bewährungs- und Geldstrafen.

Griechenland – Reparationen: Die Samstags-taz (Christian Rath) stellt klar, dass bei den griechischen Forderungen zu unterscheiden sei zwischen Reparationen, der Rückzahlung von Zwangsanleihen und individuellen Klagen von griechischen Opferangehörigen. Der Beitrag erläutert zudem die eher schwache juristische Position Griechenlands – insbesondere könne eine Verurteilung Deutschlands zu Schadensersatz durch das oberste griechische Straf- und Zivilgericht aus dem Jahre 2000 nicht vollstreckt werden. Dagegen spreche das völkerrechtliche Prinzip der Staatenimmunität. Der derzeitige griechische Justizminister Nikos Paraskevopoulos hatte kürzlich seine notwendige Zustimmung zur Vollstreckung des Urteils gegeben.

Kein Recht auf schnelles Internet:Die Montags-Welt (Kathrin Gotthold) informiert kurz über die Rechte der Mieter in Sachen Internet und insbesondere schnellem Internet. So treffe den Vermieter grundsätzlich nicht einmal die Pflicht, einen Anschluss einzurichten. Wolle der Mieter also sicher gehen, dass er Internet, und noch dazu schnelles, in seiner Wohnung hat, sei eine vertragliche Vereinbarung ratsam.

Das Letzte zum Schluss

Richterin im wohlverdienten Urlaub: Ein Anwalt stellt bei Gericht den Antrag auf Fristverlängerung für eine Stellungnahme bis zum 14. April 2015. Die Richterin gab diesem nicht nur statt, sondern verlängerte die angefragte Frist sogar noch von Amts wegen und mit den Worten: "Ab dem 15. April befindet sich die unterzeichnende Abteilungsrichterin ohnehin im wohlverdienten Urlaub." Von der fleißigen Richterin schreibt lawblog.de.

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/vb

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 21. bis 23. März 2015: Tücken der Verdachtsberichterstattung – Grüne und Cannabiskontrollgesetz – Verfassungsbeschwerde gegen EZB-Politik . In: Legal Tribune Online, 23.03.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15021/ (abgerufen am: 29.04.2024 )

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