Die juristische Presseschau vom 6. März 2015: Sonderzahlungen und Mindestlohn – Gestohlene Beweismittel bei StA Kiel – Stockschläge für Graffiti

06.03.2015

Nach einer Entscheidung des ArbG Berlin dürfen Sonderzahlungen nicht auf den Mindestlohn angerechnet werden. Außerdem in der Presseschau: Folgen und Kritik an der Mietpreisbremse, bei StA Kiel wurden Beweismittel gestohlen, Hans-Jürgen Papier im Interview, Deutsche sollen in Singapur Stockschläge für Graffiti erhalten und was passiert, wenn man als Schöffe verpennt.

Thema des Tages

ArbG Berlin zu Anrechnung von Sonderzahlungen auf Mindestlohn: Das Arbeitsgericht Berlin entschied am vergangen Mittwoch, dass ein zusätzliches Urlaubsgeld und jährliche Sonderzahlungen nicht auf den gesetzlichen Mindestlohn angerechnet werden dürfen. Eine Änderungskündigung, die eine entsprechende Anrechnung bewirken soll, sei unwirksam, so das Gericht. Im vorliegenden Fall wollte ein Unternehmer den bisherigen Vertrag mit seiner Mitarbeiterin dahingehend ändern, dass sie künftig statt 6,44 Euro pro Stunde den Mindestlohn von 8,50 Euro erhält. Allerdings sollten dafür Urlaubsgeld und Sonderzahlungen gestrichen werden. Ansonsten würde er sie entlassen. Das ArbG erkannte in diesem Vorgehen eine unzulässige Umgehung des Gesetzes. Die FAZ (Joachim Jahn) geht zudem auf die Begründung des Gerichts ein und weist auf "zahlreiche Einzelheiten" im neuen Gesetz hin, die noch ungeklärt seien.

Rechtspolitik

Tarifeinheit: Am gestrigen Donnerstag fand im Bundestag die erste Beratung über das geplante Gesetz zur Tarifeinheit statt. Die FAZ (dc.) informiert darüber, dass die Unionsfraktion nun plane,eine Lockerung des Gesetzentwurfs zugunsten der Berufsgewerkschaften vorzunehmen und beschreibt zudem die weiteren Positionen im Plenum. So werteten Kritiker die Regelungen als verfassungswidrigen Eingriff in die Koalitionsfreiheit. Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) hingegen unterstrich, dass Gewerkschaften "auch künftig alle Chancen hätten".

Mietpreisbremse: Der Bundestag verabschiedete am gestrigen Donnerstag die Mietrechtsreform, mit welcher Mietpreisbremse und das Bestellerprinzip eingeführt werden. Die Mietpreisbegrenzung sieht vor, dass die Mieten bei Wiedervermietungen nicht um mehr als zehn Prozent des ortsüblichen Niveaus gehoben werden dürfen. Die Regelung soll in Gebieten mit "angespanntem Wohnungsmarkt" gelten – wobei diese von den Bundesländern festgelegt werden sollen. Die taz erklärt zudem kurz das Bestellerprinzip und merkt an, dass die Zustimmung des Bundesrats noch aussteht. Auch die Welt befasst sich mit der Neuregelung.

Warum kommt die Mietpreisbremse? Wie funktioniert die Mietpreisbremse? Diese und  weitere relevante Fragen bezüglich der am gestrigen Donnerstag verabschiedeten Mietrechtsreform beantwortet die SZ (Robert Rossmann). Sie soll Preissprünge der Mieten auf begehrten Wohnungsmärkten verhindern.

Die Immobilienrechtsanwälte Henning Aufderhaar und Gerold M. Jaeger erklären im Immobilienteil der FAZ ebenso die Neuregelungen und führen deren Vorteile auf, befassen sich allerdings auch mit etwaigen Auslegungsproblemen bei den Ausnahmetatbeständen der Mietpreisbremse. So sollen beispielsweise Wohnungen, welche vor der ersten Vermietung umfassend modernisiert wurden, nicht unter die Mietpreisbegrenzung fallen – unklar sei in diesem Fall, was unter "umfassende Modernisierung" subsumiert werden darf.

Frauenquote: Am heutigen Freitag soll das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen verabschiedet werden, mit dem die Frauenquote eingeführt wird. Laut Tagesspiegel (Antje Sirleschtov) sei dies "ein Meilenstein auf dem langen Weg, dem Artikel 3 des Grundgesetzes zur Durchsetzung zu verhelfen". Der Artikel beschreibt die geplante Regelung und den rechtspolitischen Weg dorthin.

Konkurrentenklagen bei Richterwahl: Sechs Mal wurden Entscheidungen des Richterwahlausschusses mit Konkurrentenklagen angegriffen – drei Mal davon im Jahr 2014. lto.de (Christian Rath) beschreibt einige der Fälle und erklärt, warum die Präsidenten der obersten Bundesgerichte die Legislative um Hilfe bitten – denn eine Konkurrentenklage kann "die ganze Riege der für ein Gericht gewählten neuen Richter" blockieren. Der Beitrag erläutert zudem einen Vorschlag zur Reform der Konkurrentenklage und die "Skepsis der Politik" hinsichtlich des Anstiegs der Klagen.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 6. März 2015: Sonderzahlungen und Mindestlohn – Gestohlene Beweismittel bei StA Kiel – Stockschläge für Graffiti . In: Legal Tribune Online, 06.03.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14870/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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