Die juristische Presseschau vom 3. bis 7. April 2015: Schadensersatz für Brustimplantate? – Farb- und Parodie-Marken – Kein zweites Kruzifix-Urteil

07.04.2015

Über die Frage der Schadensersatzverpflichtung des TÜV Rheinland wird nun der BGH entscheiden, kommenden Donnerstag ist Verhandlung. Außerdem in der Presseschau: Ausweiskontrolle und Fluggastdaten, Aufhebung von Unrecht im Rechtsstaat, Markenrechtsfragen zu Farben und Parodien, warum das BVerfG keine zweite Entscheidung zum Kruzifix trifft, was Udo Di Fabio vom Nudging hält und warum man manchmal besser nicht den Anwalt fragt.

Thema des Tages

BGH – TÜV und Brustimplantate: Am kommenden Donnerstag verhandelt der Bundesgerichtshof über eine Schadensersatzklage gegen den TÜV Rheinland, der über Jahre die Verwendung billigen Industriesilikons in Brustimplantaten durch die französische Firma PIP nicht entdeckt hatte. Französische Gerichte haben Schadensersatzklagen stattgegeben, deutsche sie bisher abgewiesen. Die Anwältin der Klägerin will wenn nötig eine Entscheidung über eine zugrundeliegende Richtlinie, die durch die Gerichte unterschiedlich interpretierte wird, durch den Europäischen Gerichtshof herbeiführen, berichtet die WamS (Lena Schipper).

Rechtspolitik

Fluggastdaten: Christian Rath (taz.de) kommentiert die von Innenminister Thomas de Maizière geforderte Ausweiskontrolle bei Flügen innerhalb der EU – dazu zeit.de (Lisa Caspari) – und die auf EU-Ebene geplante Fluggastdatenspeicherung. Rath hält die Maßnahmen für rechtswidrig und überflüssig und weist auf einen Zusammenhang hin: die Notwendigkeit der Ausweiskontrolle gerade für eine (scheinbar) gewinnbringende Fluggastdatenspeicherung.

Aufhebung von Verurteilungen Homosexueller: Wie soll mit den im Rechtsstaat ergangenen Verurteilungen homosexueller Männer nach § 175 Strafgesetzbuch umgegangen werden? Gegen ein Aufhebungsgesetz äußert der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages Bedenken: ein Verstoß gegen die Gewaltenteilung und ein gefährlicher Präzedenzfall gegen die Verlässlichkeit richterlicher Entscheidungen. Jost Müller-Neuhof (Tagesspiegel) macht in seiner Kolumne auf den Vorschlag des Rechtsprofessors Martin Löhning aufmerksam: ein neuer Wiederaufnahmegrund bei Verurteilung aufgrund eines "offensichtlich grund- und menschenrechtswidrigen" Tatbestands. Die Entscheidung bleibe so bei der Judikative, die gegenüber der Politik auch schneller entscheiden könne, und wenn der Rechtsstaat wieder Unrecht erkennt, gibt es bereits eine Regelung.

Reform des Vergewaltigungsparagraphen: Der Spiegel (Melanie Amann) schreibt zur wieder in Gang kommenden Reform des § 177 Strafgesetzbuch. Mit den Reformbefürwortern werden Schutzlücken aufgezeigt, mit den Gegnern bestritten. Die – mit der Reform allenfalls sich verschlimmernde – Beweisproblematik wird hervorgehoben, die besteht wenn nur mögliche Täter und Opfer das Geschehen kennen.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 3. bis 7. April 2015: Schadensersatz für Brustimplantate? – Farb- und Parodie-Marken – Kein zweites Kruzifix-Urteil . In: Legal Tribune Online, 07.04.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15160/ (abgerufen am: 27.04.2024 )

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