Die juristische Presseschau vom 2. Juli 2015: Re­por­ter ohne Grenzen ver­klagt BND – Face­book-Kla­ge ab­ge­lehnt – quä­len­des Examen

02.07.2015

Recht in der Welt

Wien – Klage gegen Facebook: Das Wiener Landesgericht hat die Sammelklage des österreichischen Datenschutz-Aktivisten Max Schrems gegen Facebook als unzulässig abgewiesen. Schrems sei kein Verbraucher und dürfe somit nicht in seinem Heimatland klagen. Er müsste vielmehr in Irland gerichtlich gegen Facebook vorgehen, da das Unternehmen dort seinen Europasitz hat. Die Kläger wollen Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegen. Die taz (Svenja Bergt) schreibt über das Verfahren.

China – Sicherheitsgesetz: Das chinesische Parlament hat das Gesetz zum Schutz der nationalen Sicherheit verabschiedet. Die SZ (Kai Strittmatter) und spiegel.de (Bernhard Zand) stellen die umstrittenen Regelungen vor – Menschenrechtler kritisierten die Einschränkung von Bürgerrechten.

USA – NSA-Überwachung zugelassen: Das US-amerikanische Gericht, welches ausschließlich für Fälle des Foreign Intelligence Surveillance Act (FISA) zuständig ist, hat der NSA am vergangenen Montag wieder erlaubt, für einen Zeitraum von 180 Tagen Telefon-Metadaten von US-Bürgern zu sammeln. Diese Entscheidung widerspricht dem Urteil des Berufungsgerichts. Dieses hatte im Mai erklärt, das Sammeln besagter Daten sei nicht durch den US-Kongress legitimiert, schildert spiegel.de (meu).

Juristische Ausbildung

Belastungen im Juraexamen: "Vor dem Examen übergaben wir uns" – unter diesem Titel gibt eine ehemalige Jurastudentin zeit.de (Jasper Riemann) einen Einblick in ihre persönlichen Erfahrungen während der Examenszeit. Sie beschreibt insbesondere, wie sie und ihre Kommilitonen mit der psychischen Belastung, die sie erfuhren, umgegangen sind.

Sonstiges

Kurt Graulich als NSA-Sonderermittler: Die Bundesregierung hat sich auf den ehemaligen Richter am Bundesverwaltungsgericht Kurt Graulich als NSA-Sonderermittler geeinigt. spiegel.de (Annette Meiritz)  spricht in einem ausführlichen Interview mit ihm über die Überwachung durch die NSA und die Rolle des Bundesnachrichtendienstes sowie über die auf ihn zukommende Tätigkeit.

Das Letzte zum Schluss

Uni kennt keine "Gender-Pflicht": Einige Universitäts-Lehrkräfte verpflichten ihre Student*innen dazu, in wissenschaftlichen Arbeiten gendersensible Sprache zu verwenden und drohen mit Punktabzug, wenn diese Vorgabe nicht erfüllt wird. So auch eine Dozentin der Technischen Universität Berlin. Einer ihrer Studierenden wollte sich dies jedoch nicht gefallen lassen und wandte sich an die Rechtsabteilung der Hochschule. Diese kam zu dem Schluss, dass es – entgegen der Ansicht der Lehrkraft – keine entsprechende "Vorgabe seitens der TU Berlin" gebe. justillon.de (Stephan Weinberger) weist auf die Feststellung der Rechtsabteilung hin.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/vb

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 2. Juli 2015: Reporter ohne Grenzen verklagt BND – Facebook-Klage abgelehnt – quälendes Examen . In: Legal Tribune Online, 02.07.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16065/ (abgerufen am: 02.05.2024 )

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