Die juristische Presseschau vom 2. Juli 2015: Re­por­ter ohne Grenzen ver­klagt BND – Face­book-Kla­ge ab­ge­lehnt – quä­len­des Examen

02.07.2015

Reporter ohne Grenzen verklagt BND wegen Verletzung des Fernmeldegeheimnisses vor BVerwG. Außerdem in der Presseschau: Bundestag berät über Suizidhilfe, Facebook-Klage abgelehnt, "Schandurteil von Karlsruhe" und Masing im Porträt.

Thema des Tages

BVerwG – ROG verklagt BND: Reporter ohne Grenzen hat beim Bundesverwaltungsgericht am vergangenen Dienstag eine Klage gegen den Bundesnachrichtendienst eingereicht. Die Organisation wirft dem BND vor, ihren E-Mail-Verkehr mit ausländischen Partnern und Journalisten überwacht und dadurch das Fernmeldegeheimnis verletzt zu haben. Das Vorgehen der Bundesbehörde gefährde zudem die unbefangene Arbeit von Journalisten. reporter-ohne-grenzen.de informiert über die Hintergründe der Klage. Die Klage liegt der taz (Christian Rath) vor.

Rechtspolitik

Suizidhilfe: Am heutigen Donnerstag berät der Bundestag in erster Lesung über vier Gesetzentwürfe zur Regelung der Suizidhilfe. Die Juristin und Journalistin Gunda Trepp erläutert in ihrem Essay auf spiegel.de, dass auch nach der vorangegangenen Debatte der "würdigsten" nach der Wiedervereinigung – die Frage nach der Legitimität von Suizidhilfe nicht klar beantwortet werden kann.

Die ehemalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger fasst in der Welt die derzeitigen Regelungen in Sachen Suizid- und Sterbehilfe zusammen. Sie teilt zudem ihre persönliche Meinung zu den Reformvorschlägen mit und betont Selbstbestimmung sowie die Unantastbarkeit der Menschenwürde müssten auch "im letzten Lebensabschnitt" gelten.

Bleibe- und Asylrechtsreform: Am heutigen Donnerstag soll der Bundestag über Änderungen im Bleibe- und Asylrecht abstimmen. So soll beispielsweise der sogenannte Ausreisegewahrsam eingeführt werden, welcher die Abschiebung erleichtern soll. Die taz (Martin Kaul) berichtet ausführlich über das geplante Gesetz und entsprechende Kritikpunkte.

TTIP: Das EU-Parlament hat den Vorschlag seines Präsidenten Martin Schulz (SPD), Schiedsgerichte durch ein "neues System" für Investorenklagen zu ersetzen, angenommen. Dieser sieht unter anderem unabhängige, öffentlich ernannte Richter und eine Berufungsinstanz vor. Die FAZ (Hendrik Kafsack) erklärt auch, welche Rolle die Meinung des EU-Parlaments bei den TTIP-Verhandlungen spielt. Kritiker hielten den Vorschlag für "zu vage", weiß die taz (Anja Krüger).

EU-Richtlinie zu Geschäftsgeheimnissen: Die EU-Kommission hat im Jahr 2013 eine Richtlinie zum besseren Schutz von Geschäftsgeheimnissen vorgelegt, welche nun vom Rechtsausschuss des EU-Parlaments gebilligt wurde. Presse- und Medienfreiheit sollen nicht eingeschränkt werden – unter anderem der Deutsche Journalistenverband sieht diese Voraussetzung allerdings im vorliegenden Entwurf nicht erfüllt, so das Handelsblatt (Thomas Ludwig).

EU-Urheberrechtsverordnung: Die SZ (Simon Hurtz) erläutert, mit welchen rechtlichen Folgen Fotografen rechnen müssten, würde das EU-Parlament die Panoramafreiheit abschaffen. Entwarnung gebe es immerhin für Bauwerke, deren Schöpfer vor über 70 Jahren verstorben sind, denn hier greife das Urheberrecht nicht mehr.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 2. Juli 2015: Reporter ohne Grenzen verklagt BND – Facebook-Klage abgelehnt – quälendes Examen . In: Legal Tribune Online, 02.07.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16065/ (abgerufen am: 18.04.2024 )

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