Die juristische Presseschau vom 26. April 2017: Streit um vir­tu­elles Erbe / Pass­fotos zur Gefah­ren­ab­wehr / WhatsApp-Daten bei Face­book

26.04.2017

Justiz

VG Hamburg zu WhatsApp-Daten bei Facebook: Facebook darf die Daten von WhatsApp vorerst nicht nutzen. Das Verwaltungsgericht Hamburg hat einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gegen eine Anordnung des Hamburger Datenschutzbeauftragten abgelehnt. Die Daten müssten jedoch nicht gelöscht werden, entschied das Gericht laut FAZ (Hendrik Wieduwilt) und bild.de.

VGH Baden-Württemberg zu Asylbescheiden: Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat entschieden, dass die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Asylbescheiden verwendeten Rechtsbehelfsbelehrungen unrichtig sind. Die Formulierung, dass die Klage "in deutscher Sprache abgefasst sein" müsse, könne so verstanden werden, dass die Einreichung zur Niederschrift des Urkundsbeamten in der Geschäftsstelle nicht möglich sei. Jetzt haben die Betroffenen eine längere Klagefrist von einem Jahr, wie lto.de (Tanja Podolski) meldet.

BGH – Vorgetäuschte Polizeikontrollen: Am heutigen Mittwoch entscheidet der Bundesgerichtshof, ob Erkenntnisse aus einer legendierten Polizeikontrolle verwertbar sind. Die Polizei hatte eine Verkehrskontrolle vorgetäuscht und sich dabei auf das Polizeigesetz berufen, um zu vermeiden, dass ein Hintermann vorgewarnt wird. Die Verteidigung sieht darin eine unzulässige Umgehung des Richtervorbehalts der Strafprozessordnung. Jost Müller-Neuhof (Tsp) befürchtet eine Vermischung von Wahrheit und Legende und wünscht ein grundsätzliches Urteil.

LG Bonn – Tod von Niklas P.: Die Staatsanwaltschaft hat im Prozess um den Tod des 17-jährigen Niklas P. überraschend einen Freispruch gefordert. Es sei nicht auszuschließen, dass ein anderer Mann, der dem Angeklagten ähnlich sieht, den Jugendlichen angegriffen habe. Diese Unsicherheit habe sich aber erst bei der Vernehmung des Hauptbelastungszeugen ergeben, so der Staatsanwalt laut Welt (Kristian Frigelj) und spiegel.de.

OLG Düsseldorf zu Loveparade: community.beck.de (Henning Ernst Müller) analysiert den Beschluss des Düsseldorfer Oberlandesgerichts von diesem Montag, mit dem es das Verfahren gegen Verantwortliche der Loveparade eröffnet hat.

Gerichte und Populismus: Der Soziologe Andrew Arato untersucht auf verfassungsblog.de die Rolle von Gerichten in populistisch regierten Staaten. Als Strategie gegen antidemokratische Tendenzen schlägt er ein Zusammenspiel von Zivilgesellschaft und Gerichten vor.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 26. April 2017: Streit um virtuelles Erbe / Passfotos zur Gefahrenabwehr / WhatsApp-Daten bei Facebook . In: Legal Tribune Online, 26.04.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22750/ (abgerufen am: 04.05.2024 )

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