Die juristische Presseschau vom 28. März 2017: Amri-Gut­achten ver­öf­f­ent­licht / Flücht­ling gibt auf / War­nung vor tür­ki­schem Geheim­di­enst

28.03.2017

Recht in der Welt

Spanien – Verfassungsgericht: In einem (englischsprachigen) Beitrag auf verfassungsblog.de kritisiert der Rechtsprofessor Joaquín Urías ein Gesetz, mit dem das Verfassungsgericht Spaniens mit der Umsetzung seiner eigenen Urteile betraut wird. Das würde letztlich die Legitimation des Gerichts untergraben.

Staatsanwalt zur NS-Zeit: Die FAZ (Christiane Liermann) rezensiert das Buch "Im Sturm der Zeiten", in dem die Erinnerungen von Otto Kleinknecht veröffentlicht sind, der in der Weimarer Republik, während der NS-Zeit und danach als Staatsanwalt arbeitete. Die Erinnerungen würden davon berichten, dass es neben den überzeugt nationalsozialistischen Juristen auch solche gegeben habe, die in jedem System "funktioniert" haben.

Spanien – Germanwings-Katastrophe: Angehörige der Opfer der Germanwings-Katastrophe haben zwei Jahre nach dem Vorgang Klage gegen das Flugunternehmen eingereicht. Sie fordern vor einem Handelsgericht in Barcelona Schmerzensgeld, wie spiegel.de meldet.

Sonstiges

Türkischer Geheimdienst in Deutschland: Deutsche Behörden haben nach Informationen der SZ (Ronen Steinke u.a.) eine vom türkischen Geheimdienst erhaltene Liste von überwachten Türken nicht dazu genutzt, gegen diese zu ermitteln, sondern die Betroffenen gewarnt. Die Liste sei dem BND am Rande der Münchener Sicherheitskonferenz übergeben worden. Die deutschen Behörden sehen in der Überwachung einen rechtswidrigen Eingriff in die Grundrechte hier lebender Ausländer und berufen sich auf § 99 StGB, der "geheimdienstliche Tätigkeit gegen die Bundesrepublik Deutschland" unter Strafe stellt.

Das Letzte zum Schluss

LG Köln zu Duschen im Stehen: Wenn das Badezimmer nur halbhoch gefliest ist und Spritzwasser daher in die Wand eindringen kann, ist das Duschen im Stehen eine vertragswidrige Nutzung der Mietsache. Das hat das Landgericht Köln entschieden, worauf justillon.de hinweist.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/dw

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 28. März 2017: Amri-Gutachten veröffentlicht / Flüchtling gibt auf / Warnung vor türkischem Geheimdienst . In: Legal Tribune Online, 28.03.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22492/ (abgerufen am: 28.04.2024 )

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