Die juristische Presseschau vom 3. Februar 2017: Ermitt­lungen in Frank­furter Börse / Amts­ent­he­bung in US-Ver­fas­sung / Sexismus im Jura­stu­dium

03.02.2017

Justiz

EGMR zu nachträglicher Sicherungsverwahrung: Ein Sexualstraftäter, der nach Jugendstrafrecht verurteilt wurde, ist mit seiner Beschwerde gegen die nachträgliche Anordnung von Sicherungsverwahrung gescheitert. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied, dass die Sicherungsverwahrung nicht als Strafe anzusehen sei, sondern im Hinblick auf seine psychische Verfassung erfolgte, so spiegel.de.

BVerfG zu Vaterschaftsfeststellung an Embryonen: Das Bundesverfassungsgericht hat nach einer Meldung von lto.de die Verfassungsbeschwerde eines Mannes nicht zur Entscheidung angenommen, der die Vaterschaftsfeststellung an im Ausland eingefrorenen Embryonen begehrte. Der Beschwerdeführer habe nicht plausibel dargelegt, warum die Feststellung zum Schutz der Embryonen erforderlich sei.

VG München zu Seehofers Abgaswerten: Die Deutsche Umwelthilfe muss über die Abgaswerte der Dienst-Limousine des bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer informiert werden. Das hat das Verwaltungsgericht München entschieden. Es folgte damit nicht der Argumentation der bayerischen Staatskanzlei, nach der die Informationen Rückschlüsse auf die Sicherheitsausstattung des Wagens zulassen und daher wegen der erhöhten Terrorgefahr nicht herausgegeben werden könnten. zeit.de und lto.de berichten.

LG Regensburg zu Abgasskandal: Die Welt (Christian Eckl) fasst drei Urteile von verschiedenen Kammern des Landgerichts Regensburg zusammen, in denen es um den VW-Abgasskandal geht. Ein Kläger unterlag, weil er keine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt hatte. Einer anderen Klage auf Lieferung eines Ersatzwagens wurde stattgegeben. Auch eine Klage direkt gegen den VW-Konzern führte in erster Instanz zum Erfolg.

LG Köln – Schickedanz-Prozess: Der Rechtsstreit zwischen Madeleine Schickedanz und mehreren Firmen, Bankiers und ehemaligen Geschäftspartnern ist nach Meldungen der FAZ (Marcus Jung) und spiegel.de mit einem Vergleich vor dem Landgericht Köln beendet worden. Danach erhält die Quelle-Erbin nur einen Bruchteil der geforderten Summe. Lediglich in einem von 14 Fällen konnte noch keine Einigung gefunden werden.

Nationale Gerichte gegen EuGH: Auf verfassungsblog.de kritisiert Rechtsprofessor Daniel Sarmiento den Umgang des Europäischen Gerichtshofs mit nationalen Verfassungs- und Obersten Gerichten. Dabei verweist er auf die OMT-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die Entscheidung des Obersten Gerichts Dänemarks zur Mangold-Rechtsprechung und die Taricco-Entscheidung des italienischen Verfassungsgerichts, die seiner Ansicht nach allesamt eine Unzufriedenheit mit dem EuGH ausdrücken. Um eine Rebellion zu verhindern, müsse der EuGH empathischer gegenüber den nationalen Gerichten werden.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 3. Februar 2017: Ermittlungen in Frankfurter Börse / Amtsenthebung in US-Verfassung / Sexismus im Jurastudium . In: Legal Tribune Online, 03.02.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21979/ (abgerufen am: 03.05.2024 )

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