Die juristische Presseschau vom 6. bis 8. Juli 2013: Adenauer für NSA - Lammert zu BVerfG-Gestaltungsehrgeiz - Todesstrafe in Bayern?

08.07.2013

Weitere Themen – Recht im Ausland

Schweiz – Herausgabe von Steuerdaten: Das Schweizer Bundesgericht hat ein Amtshilfegesuchen einer US-Steuerbehörde für rechtmäßig erklärt, berichtet spiegel.de. Mittels einer sogenannten Gruppenanfrage sollten Kundendaten der Credit Suisse-Bank von mutmaßlichen US-amerikanischen Steuerbetrügern herausgegeben werden. Bei der Gruppenanfrage würden nur bestimmte Verhaltensweisen der US-Kunden beschrieben, nicht aber Namen genannt.

Italien – Prozess um Havarie der "Costa Concordia": Der Beginn des Strafprozesses gegen Franceso Schettino, den Kommandanten der Anfang 2012 verunglückten "Costa Concordia", verschiebt sich wegen eines landesweiten Anwälte-Streiks auf den 17. Juli. Der Focus (Eva Kallinger) berichtet vorab über den Prozess mit 300 Nebenklägern und 400 Zeugen. Vorgeworfen würden Schettino fahrlässige Tötung, Körperverletzung, Schiffbruch und das vorzeitige Verlassen des Schiffes. Dazu auch die Welt am Sonntag (Tobias Bayer). Unter dem Titel "Das Mädchen und der Kapitän" geht es vor allem um die Rolle der moldawischen Ballerina Domnica Cemortan, die sich zur Zeit des Schiffsbruchs auf der Kommandobrücke befunden haben soll und nun als Zivilpartei am Prozess teilnehme.

Costa Rica – Homo-Ehe: Costa Rica hat die Ehe auch für Homosexuelle eingeführt, wie bild.de meldet. Das nachträglich korrigierte Gesetz, welches in der ersten Version die Ehe noch als Gemeinschaft von Frau und Mann definierte, konnte das Parlament wohl passieren, da einige konservative Abgeordnete die neue Fassung schlicht nicht mehr gelesen hätten.

Großbritannien/Jordanien – Auslieferung Abu Katadas: Wie u.a. die Montags-FR informiert, hat Großbritannien nun den "Hassprediger" Abu Katada, der oft als "europäischer Botschafter" von Terrorchef Osama bin Laden bezeichnet worden sei, nach Jordanien abgeschoben. Dort müsse er sich nun wegen "Terrorvorwürfen" vor Gericht rechtfertigen. Die seit gut einem Jahrzehnt verhandelte Auslieferung sei nun möglich geworden, nach dem London zugesichert wurde, "dass durch Folter gewonnene Beweise nicht in einem Gerichtsverfahren benutzt werden dürfen".

Sonstiges

Kirchhofs BundessteuerGB: Das von Paul Kirchhof, ehemaliger Bundesverfassungsrichter, herausgegebene Buch "Das Bundessteuergesetzbuch in der Diskussion" bespricht Ulrich Pflaum auf dem RezensentenBlog.

Todesstrafe USA/Deutschland: Mit Andrew Hammel, Professor für Amerikanisches Recht und viele Jahre in Texas (USA) als Verteidiger von Insassen der Todestrakte tätig, spricht lto.de (Constantin Baron van Lijnden) über das Verhältnis der Texaner, insbesondere der vom Volk gewählten Richter, zur Todesstrafe. Weiter geht es um die unterschiedliche Wahrnehmung des Themas in den USA und Deutschland und die "vielbeschworene moralische Überlegenheit Deutschlands in diesem Punkt". Hammel hielte es nicht für unvorstellbar, dass "zum Beispiel Sachsen-Anhalt oder Bayern über eine Einführung der Todesstrafe nachdenken" würden, hätten sie die legislative Kompetenz.

Drogenkonsum im Strafvollzug: Über das Scheitern des deutschen Strafvollzuges in Hinblick auf das Geschäft mit illegalen Betäubungsmitteln berichtet ausführlich der Spiegel (U. Ludwig/B. Schmid/A. Windmann). Nach Expertenaussagen betreffe dies nahezu jede Justizvollzugsanstalt in Deutschland, aber auch nach einer Haftentlassung führten Abhängigkeiten zu erneutem kriminellen Verhalten. Umstritten sei die Behandlung von Insassen mit Ersatzstoffen wie Methadon, die Substitutionspraxis uneinheitlich.

Das letzte zum Schluss

Der schwarze Ritter triumphiert immer, manchmal der Filmproduzent: Der Oberste Gerichtshof Großbritanniens hat Mark Forstater, dem Produzent des Monty-Python-Klassikers "Die Ritter der Kokosnuss", rund 220.000 Pfund an Einnahmen aus der Musical-Fassung des Films "Spamalot" zugesprochen. spiegel.de berichtet über den Streit zwischen Forstater und der Monty-Python-Truppe um die Beteiligungs-Höhe. Letztere hätte einem Mitwirken des Klägers an "Drehbuch und künstlerischer Ausarbeitung" des Films widersprochen, dafür wäre sie viel zu eifersüchtig gewesen. Genützt hat es nichts.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in den Printausgaben oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/dc

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 6. bis 8. Juli 2013: Adenauer für NSA - Lammert zu BVerfG-Gestaltungsehrgeiz - Todesstrafe in Bayern? . In: Legal Tribune Online, 08.07.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9092/ (abgerufen am: 04.05.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen