Gibt es tatsächlich gültige Rechtsgrundlagen für die NSA-Spionage in Deutschland? Schützen amerikanische "Whistleblower"-Gesetze Snowden nicht? Außerdem in der Presseschau: Entscheidungsmarathon im Bundesrat, Middelhoff verklagt Sal. Oppenheim, Zinswetten sind sittenwidrig, Angehörige als Kollateralschaden von Daueroberservationen und wie "Der Ritter der Kokosnuss" heute nochmal richtig Geldsegen bringt.
Legale US-Spionage?: Auf der Grundlage des Buches "Überwachtes Deutschland" des Freiburger Historikers Josef Foschepoth berichtet die FAS (Thomas Gutschler/Markus Wehner) ausführlich über mögliche Rechtsgrundlagen aus der "alten Bundesrepublik" für eine Ausspähung durch US-Geheimdienste in Deutschland. So konnten nach einem Verwaltungsabkommen von 1968 Geheimdienste der drei Westmächte den BND und Verfassungsschutz um Aufklärungsmaßnahmen ersuchen bzw. deren Abhörergebnisse bekommen, wenn dies im Interesse der Sicherheit von US-Streitkräften ist. Auch habe der damalige Bundeskanzler Konrad Adenauer (CDU) den Alliierten bereits 1954 "brieflich bekräftigt" im Falle einer Bedrohung ihrer Streitkräfte "angemessene Schutzmaßnahmen" zu ergreifen. Dazu gehörte auch die Überwachung des in- und ausländischen Post- und Telefonverkehrs. Dies sei später in einer "Verbalnote" zum G-10-Gesetz bekräftig worden, so die FAS weiter. Die Montags-taz (Christian Rath) macht dies zum Thema des Tages - "Überwachung dank Konrad Adenauer" - und erläutert: Habe die NSA selbst auf deutsche "Internetknoten" zugegriffen, tauge jedenfalls die Verwaltungsvereinbarung nicht als Rechtsgrundlage, die sehe ja gerade den Datenabgriff durch deutsche Geheimdienste vor.
Leutheusser-Schnarrenberger zu Geheimdienstkontrolle: Im Interview mit dem Spiegel (Klaus Wiegrefe) spricht Claus Arndt (SPD), ehemaliger Bundestagsabgeordneter und jahrzehntelang Mitglied der G-10-Kommission, über die hohe Zahl an Anträgen von US-Behörden bei deutschen Stellen, Daten abzufangen und herauszugeben.
In der Wochenend-taz (Astrid Geisler) findet sich ein Beitrag zur kritischen Betrachtung der Arbeit des Parlamentarischen Kontrollgremiums. So nannte etwa der ehemalige BGH-Richter, Linken-Abgeordnete und heute parteiloser Abgeordnete Wolfgang Neškovic das Gremium "erbärmlich". In den Sicherheitsbehörden würden die Sitzungen der Geheimdienstkontrolleure auch "Märchenstunde" genannt, so die taz weiter.
Mit der Samstags-SZ (Heribert Prantl/Wolfgang Janisch) spricht Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) über die anstehenden Gespräche mit den USA zum transatlantischen Freihandelsabkommen. Die Verhandlungen müssten auf den Prüfstand, wenn die USA nicht bereit seien, ihre Spionage-Aktivtäten aufzudecken. Auch strafrechtliche Ermittlungen dürften keinesfalls "von vornherein" ausgeschlossen werden. Weiter geht es um die anstehenden Verhandlungen am Europäischen Gerichtshof zur Vorratsdatenspeicherung, die Notwendigkeit einer Experten-Taskforce in der Bundesregierung und die fehlende gerichtliche Kontrolle deutscher Geheimdienste. Letzteres würde ausgeglichen durch das Parlamentarische Kontrollgremium und die G-10-Kommission, so die Ministerin.
Snowden Held oder Verräter?: Ob Edward Snowden ein Held oder Verräter ist, richtet sich nach dem "Whistleblowing Protection Act" von 1989 und dem "Espionage Act" von 1917, informiert die Montags-FAZ (Majid Sattar) und erläutert die Praxis der Strafverfolgungsbehörden, die sich im Fall Snowden für eine Anklage entschieden; es drohten bis zu 30 Jahre Haft.
Der Spiegel veröffentlicht ein Interview Edward Snowdens mit der Dokumentarfilmerin Laura Poitras und dem amerikanischen Chiffrier-Experten Jacob Appelbaum, entstanden kurz vor Beginn des Skandals. Dazu spiegel.de.
Weitere Themen – Rechtspolitik
"Reform" Verfassungsschutz: Bei seinen beiden Aufgaben, Extremismusbekämpfung und Spionageabwehr, habe der Verfassungsschutz versagt. Die einzige sinnvolle Reform sei daher seine Abschaffung, so Christian Bommarius im Samstags-FR-Leitartikel.
Bundesrat – Entscheidungs-Marathon: Über die Entscheidungen der letzten Bundesratssitzung am Freitag berichtet die Samstags-FAZ (Günter Bannas) unter dem Titel "Bund und Händler" u.a. über die Billigung des Atom-Endlager-Suchgesetzes, der Flutopferhilfe und des europäischen Fiskalpaktes. spiegel.de stellt die 13 "wichtigsten Entscheidungen" im Überblick vor, darunter die Drei-Prozent-Hürde für Europawahlen, das Ehegattensplitting für die eingetragene Lebenspartnerschaft, die "vertrauliche Geburt", die Anhebung einiger Gerichtsgebühren und die Einschränkung der Prozesskostenhilfe sowie die gesonderte Strafbarkeit der Genitalverstümmelung bei Frauen und Mädchen.
Die vorgesehene Neuerung in § § 226a Strafgesetzbuch betrachtet kritisch Bettina Winsemann (telepolis.de) mit Blick auf die unterschiedliche Diskussion der männlichen und weiblichen Beschneidung bzw. Genitalverstümmelung.
Vorratsdatenspeicherung: Den Kurswechsel Horst Seehofers (CSU) beim Thema Vorratsdatenspeicherung beschreibt der Spiegel (M.Amann/P. Müller/J. Schindler): Der NSA-Skandal sei Seehofers Fukushima. Der Datenschutz solle mehr Gewicht erhalten, die CSU-Spitze sei gar bereit, Vorschläge der "Intimfeindin Leutheusser-Schnarrenberger" zu prüfen. Dazu bereits spiegel.de (A.Meiritz/P. Müller/Ph. Wittrock).
Lammert-Interview: Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) spricht mit der Welt am Sonntag (Robin Alexander/Karsten Kammholz) über die deutsch-amerikanischen Beziehungen und das geplante Freihandelsabkommen vor dem Hintergrund des Spionage-Skandals. Weitere Themen sind die vergangene Legislaturperiode, Politikerrücktritte, der "Gestaltungsehrgeiz" des Bundesverfassungsgerichts und das neue Bundestagswahlrecht.
Hartz-IV-Regelsätze: "Menschenwürde ist schwer zu zählen", verfassungsrechtlich bedenklich können aber etwa Streichungen bei der Hartz-IV-Regelsatz-Berechnung sein, die den Konsum von Gütern in sozialer Gemeinschaft betreffen. So das Fazit Franz Dillmanns (lto.de) zur Debatte um Regelsätze, Statistiken und die Menschenwürde. Dillmann erläutert noch einmal die entsprechenden Urteile des Bundesverfassungsgerichts, die legislativen Bemühungen zur Umsetzung in Form des Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz und die Bestätigung durch das Bundessozialgericht. Anlass ist eine kritische Studie der Böckler-Stiftung zur Höhe des Eckregelsatz und den Berechnungsgrundlagen.
Weitere Themen – Justiz
Blüms Richterschelte: Die harte Kritik des ehemalige Bundesarbeitsministers Norbert Blüm am deutschen Richterwesen aus Der Zeit findet sich nun auch bei zeit.de.
OVG Münster zu Daueroberservation: Wird ein entlassener Straftäter rechtmäßig dauerobserviert, ist auch die zwangsläufige Mit-Observation der Angehörigen, bei denen er lebt, von der polizeilichen Generalklausel gedeckt. So entschied laut spiegel.de das Oberverwaltungsgericht Münster im Falle eines Sexualstraftäters, der über zwei Jahre rund um die Uhr überwacht wurde.
LG Dortmund zu Zinswetten: Das Handelsblatt (Elisabeth Atzler) informiert über eine Entscheidung des Landgerichts Dortmund aus der vergangenen Woche zu umstrittenen Zinsgeschäften. Geklagt hatten die Stadt Kamen und die Gemeinde Unna gegen die Westdeutsche Landesbank. Das Gericht habe die Zinswetten als sittenwidrig eingestuft, Folge davon sei, dass die betroffenen Kommunen jeweils mehrere Millionen Euro nicht an den Nachfolger der WestLB, die "Erste Abwicklungsanstalt", zahlen müssten. Allerdings habe das Gericht auch das Verhalten der Kläger als sittenwidrig eingestuft und ihre Schadenersatzklage abgewiesen.
Kirch gegen Deutsche Bank: Im Streit der Kirch-Erben mit der Deutschen Bank hat das Oberlandesgericht München nun Lars Franken von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Independent Valuation & Consulting mit der Bestimmung der Schadenshöhe beauftragt. Wie die Samstags-FAZ (Joachim Jahn) berichtet, hat Franken bis mindestens Ende Juli 2014 Zeit für seine Berichterstellung, wieviel das Stammaktien-Paket der Kirch-Gruppe zum Zeitpunkt unmittelbar vor dem strittigen Interview Rolf Breuers zur Kreditwürdigkeit der Gruppe wert war. Gleichzeitig stehe noch die Entscheidung des Bundesgerichtshofes zur Nichtzulassungsbeschwerde der Deutschen Bank aus. Die Samstags-SZ (Klaus Ott) sieht "erstmals ein Ende in Sicht", erinnert aber auch an weitere Ermittlungen der Staatsanwaltschaft München gegen Breuer und andere ehemalige Bank-Vorstände wegen Prozessbetrugs.
Verbraucherzentrale gegen Telekom-Drosselung: Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen will gerichtlich gegen die Deutsche Telekom vorgehen, um ein Verbot der geplanten Tempo-Drosselung bei DSL-Flatrates zu erreichen, so der Focus. Zur Unterzeichnung einer entsprechenden Unterlassungserklärung sei der Konzern nicht bereit, hatte aber die ursprünglichen Pläne "abgemildert" und eine geringere Drosselung für Vielsurfer vorgesehen. Der Verbraucherzentrale genüge dies nicht, man wolle ein Grundsatzurteil erwirken.
Dazu auch spiegel.de.
Ermittlungen gegen Christian Köckert: Die Staatsanwaltschaft Erfurt hat Anklage erhoben gegen den ehemaligen thüringischen Innenminister Christian Köckert (CDU) sowie, vermutet die Montags-FAZ (Bernd Freytag), gegen Matthias Willenbacher, Vorstandsmitglied der Juwi-Gruppe, einem Entwickler für Ökostromprojekte. Dabei gehe es um drei Fälle von Vorteilsannahme bzw. -gewährung. Köckert solle über Beraterverträge insgesamt 80.000 Euro erhalten haben und im Gegenzug die Interessen der Juwi-Gruppe "als ehrenamtlicher Beigeordneter der Stadt Eisenach und Mitglied der regionalen Planungsversammlung" vertreten haben.
Sal. Oppenheim–Keine Bewährungsstrafen?: Über ein "vorläufiges Gutachten" im Prozess um den "Crash" der Privatbank Sal. Oppenheim informiert knapp der Focus. Daraus gehe hervor, dass die zwei angeklagten Ex-Bankvorstände Matthias Graf von Krockow und Christopher von Oppenheim sowie der "Immobilienmogul" Josef Esch die Bank bei "fragwürdigen Immobiliengeschäften" um 40 Millionen Euro geschädigt hatten. Folgt das Gericht der Beurteilung, schieden Bewährungsstrafen wohl aus, der der Focus.
Laut einem Bericht der Montags-SZ (Uwe Ritzer) verklagt nun auch Thomas Middelhoff Sal. Oppenheim. Er fordere einen dreistelligen Millionenbetrag. Middelhoff und auch seine Ehefrau forderten die Freigabe von Festgeldern und die Rückabwicklung ihrer zahlreichen Beteiligungen an Fonds, die Sal. Oppenheim und Josef Esch "gemeinsam aufgelegt" hätten. Ihre Klage richte sich jedoch zunächst nur gegen die Bank, Vergleichsgespräche mit Esch liefen noch.
Zuständigkeit der Bundesanwaltschaft im NSA-Skandal?: Zum Appell des SPD-Politikers Sigmar Gabriel, die Bundesanwaltschaft möge die Ermittlungen aufnehmen gegen ausländische Geheimdienste, die möglicherweise in Deutschland flächendeckend spionierten, erläutert Ursula Knapp (FR): Die Bundesanwaltschaft sei nur zuständig bei sogenannten Staatsschutzdelikten. Für das "unbefugte Abgreifen privater Verbindungsdaten" nach § 202a Strafgesetzbuch seien die Staatsanwaltschaften der Länder zuständig.
Mit dem Strafrechtsprofessor Christoph Safferling spricht lto.de (Claudia Kornmeier) über mögliche Ermittlungen der Bundesanwaltschaft und den Schutz privater Geheimhaltungsinteressen im Strafgesetzbuch. Weiter geht es um die Ermittlungsmöglichkeiten der Bundesanwaltschaft gegen Angehörige der Geheimdienste: Medienberichte seien kaum "forensisch verwertbar", so Safferling.
Beate Zschäpe: In der Wochenend-taz (Marlene Halser/Andreas Speit) findet sich ein Porträt Beate Zschäpes: "Die Versteinerte".
"Auslegungsmethodik und Ultra-Vires-Kontrolle" im europäischen Verbund: Zu den klassischen Auslegungskriterien nach Savigny möchte Hanno Kube (verfassungsblog.de) die Auslegungsregeln aus der Wiener Vertragsrechtskonvention für die Interpretation kompetenzverlagernder Normen hinzuziehen. Auch für das Prüfungsprogramm des Bundesverfassungsgerichts könne dies eine Bereicherung darstellen, den Gedanken "der Kooperation der Gerichte mit neuem Leben füllen" und gerichtliche Konflikte mildern.
Hans-Jürgen Papier: Zum 70. Geburtstag des ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier gratuliert Wolfgang Janisch (Samstags-SZ): Der im Jahr 1998 auf Vorschlag der Union nach Karlsruhe gewählte Staatsrechtler hat sich in seiner Amtszeit "an die Spitze der (...) Bürgerrechtler aus dem Ersten Senat" gesetzt. Dem letzten vom ihm verkündeten Urteil – zur Vorratsdatenspeicherung - habe er noch eine "europaweite Wirkung" prognostizierte. Kommende Woche verhandelt der Europäische Gerichtshof über die entsprechende Richtlinie.
Weitere Themen – Recht im Ausland
Schweiz – Herausgabe von Steuerdaten: Das Schweizer Bundesgericht hat ein Amtshilfegesuchen einer US-Steuerbehörde für rechtmäßig erklärt, berichtet spiegel.de. Mittels einer sogenannten Gruppenanfrage sollten Kundendaten der Credit Suisse-Bank von mutmaßlichen US-amerikanischen Steuerbetrügern herausgegeben werden. Bei der Gruppenanfrage würden nur bestimmte Verhaltensweisen der US-Kunden beschrieben, nicht aber Namen genannt.
Italien – Prozess um Havarie der "Costa Concordia": Der Beginn des Strafprozesses gegen Franceso Schettino, den Kommandanten der Anfang 2012 verunglückten "Costa Concordia", verschiebt sich wegen eines landesweiten Anwälte-Streiks auf den 17. Juli. Der Focus (Eva Kallinger) berichtet vorab über den Prozess mit 300 Nebenklägern und 400 Zeugen. Vorgeworfen würden Schettino fahrlässige Tötung, Körperverletzung, Schiffbruch und das vorzeitige Verlassen des Schiffes. Dazu auch die Welt am Sonntag (Tobias Bayer). Unter dem Titel "Das Mädchen und der Kapitän" geht es vor allem um die Rolle der moldawischen Ballerina Domnica Cemortan, die sich zur Zeit des Schiffsbruchs auf der Kommandobrücke befunden haben soll und nun als Zivilpartei am Prozess teilnehme.
Costa Rica – Homo-Ehe: Costa Rica hat die Ehe auch für Homosexuelle eingeführt, wie bild.de meldet. Das nachträglich korrigierte Gesetz, welches in der ersten Version die Ehe noch als Gemeinschaft von Frau und Mann definierte, konnte das Parlament wohl passieren, da einige konservative Abgeordnete die neue Fassung schlicht nicht mehr gelesen hätten.
Großbritannien/Jordanien – Auslieferung Abu Katadas: Wie u.a. die Montags-FR informiert, hat Großbritannien nun den "Hassprediger" Abu Katada, der oft als "europäischer Botschafter" von Terrorchef Osama bin Laden bezeichnet worden sei, nach Jordanien abgeschoben. Dort müsse er sich nun wegen "Terrorvorwürfen" vor Gericht rechtfertigen. Die seit gut einem Jahrzehnt verhandelte Auslieferung sei nun möglich geworden, nach dem London zugesichert wurde, "dass durch Folter gewonnene Beweise nicht in einem Gerichtsverfahren benutzt werden dürfen".
Sonstiges
Kirchhofs BundessteuerGB: Das von Paul Kirchhof, ehemaliger Bundesverfassungsrichter, herausgegebene Buch "Das Bundessteuergesetzbuch in der Diskussion" bespricht Ulrich Pflaum auf dem RezensentenBlog.
Todesstrafe USA/Deutschland: Mit Andrew Hammel, Professor für Amerikanisches Recht und viele Jahre in Texas (USA) als Verteidiger von Insassen der Todestrakte tätig, spricht lto.de (Constantin Baron van Lijnden) über das Verhältnis der Texaner, insbesondere der vom Volk gewählten Richter, zur Todesstrafe. Weiter geht es um die unterschiedliche Wahrnehmung des Themas in den USA und Deutschland und die "vielbeschworene moralische Überlegenheit Deutschlands in diesem Punkt". Hammel hielte es nicht für unvorstellbar, dass "zum Beispiel Sachsen-Anhalt oder Bayern über eine Einführung der Todesstrafe nachdenken" würden, hätten sie die legislative Kompetenz.
Drogenkonsum im Strafvollzug: Über das Scheitern des deutschen Strafvollzuges in Hinblick auf das Geschäft mit illegalen Betäubungsmitteln berichtet ausführlich der Spiegel (U. Ludwig/B. Schmid/A. Windmann). Nach Expertenaussagen betreffe dies nahezu jede Justizvollzugsanstalt in Deutschland, aber auch nach einer Haftentlassung führten Abhängigkeiten zu erneutem kriminellen Verhalten. Umstritten sei die Behandlung von Insassen mit Ersatzstoffen wie Methadon, die Substitutionspraxis uneinheitlich.
Das letzte zum Schluss
Der schwarze Ritter triumphiert immer, manchmal der Filmproduzent: Der Oberste Gerichtshof Großbritanniens hat Mark Forstater, dem Produzent des Monty-Python-Klassikers "Die Ritter der Kokosnuss", rund 220.000 Pfund an Einnahmen aus der Musical-Fassung des Films "Spamalot" zugesprochen. spiegel.de berichtet über den Streit zwischen Forstater und der Monty-Python-Truppe um die Beteiligungs-Höhe. Letztere hätte einem Mitwirken des Klägers an "Drehbuch und künstlerischer Ausarbeitung" des Films widersprochen, dafür wäre sie viel zu eifersüchtig gewesen. Genützt hat es nichts.
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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
lto/dc
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
Die juristische Presseschau vom 6. bis 8. Juli 2013: Adenauer für NSA - Lammert zu BVerfG-Gestaltungsehrgeiz - Todesstrafe in Bayern? . In: Legal Tribune Online, 08.07.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9092/ (abgerufen am: 06.05.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag