Die juristische Presseschau vom 31. Oktober 2014: Hoeneß-Urteil veröffentlicht – Autobahnschütze verurteilt – Gefahrvolles Halloween

31.10.2014

Recht in der Welt

EGMR zu Inhaftierung: Im Fall Shvydka v. Ukraine hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden, dass eine Inhaftierung wegen eines politischen Protests für zehn Tage eine übertriebene Maßnahme darstellt, meldet die SZ. Shvydka hatte im Protest gegen den ehemaligen Präsidenten Janukowitsch ein Band von einem Gedenkkranz gerissen und wurde wegen Hooliganismus für zehn Tage unter Arrest gestellt. Die Maßnahme habe gegen das Recht auf Meinungsäußerung verstoßen, entschied das Gericht.

Sonstiges

Inzestverbot: Die SZ (Christina Berndt) schildert ausführlich den Fall eines Paares, das wegen Verstoßes gegen das Inzestverbot angeklagt worden ist. Neben der Darstellung des Falles wird die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte erwähnt und die Stellungnahme des Ethikrats gegen die Strafbarkeit von konsensuellem Geschlechtsverkehr unter volljährigen Verwandten dargestellt.

Interview mit Juli Zeh: Die SZ (Verena Mayer) führt ein ausführliches Interview mit Juli Zeh. Neben ihrer Schriftstellerinkarriere und dem politischen Engagement kommt auch ihre Zeit als Rechtsreferendarin zur Sprache. Außerdem kritisiert Zeh den Wandel "von einem freiheitlich orientierten Gemeinwesen zu einer höheren Sicherheitskultur".

Der europäische Haftbefehl: Anhand des Falles von Julian Assange kritisiert Wolfgang Kaleck in seinem Blog auf zeit.de den Europäischen Haftbefehl. Diese vereinfachte Möglichkeit zur Überstellung von Verdächtigen werde von EU-Staaten mittlerweile auch bei Straftaten ohne Terrorbezug eingesetzt. Den Betroffenen werde die Rechtsdurchsetzung dagegen oft erschwert.

Das Letzte zum Schluss

Polizei warnt vor Halloween: Während die bayerische Polizei vor Sprengungen von Briefkästen zu Allerheiligen warnt, ist das Tragen von Clownskostümen an Halloween in einer französischen Gemeinde ganz untersagt worden, wo eine Gruppe von verkleideten Clowns seit Tagen die Bevölkerung mit Waffenattrappen terrorisiert. In den USA hat die Polizei dagegen Sorge vor Cannabisprodukten in Süßigkeiten und hat ein Aufklärungsvideo für Eltern herausgebracht. Das meldet spiegel.de.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/ms

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

* Anm. d. Red.: Auf den Hinweis eines Lesers hin nachträglich präzisiert, dass es sich um das LG München II handelt, am 31.10.2014 um 12:58 Uhr.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 31. Oktober 2014: Hoeneß-Urteil veröffentlicht – Autobahnschütze verurteilt – Gefahrvolles Halloween . In: Legal Tribune Online, 31.10.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13663/ (abgerufen am: 04.05.2024 )

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