Die juristische Presseschau vom 31. Oktober 2014: Hoeneß-Urteil veröffentlicht – Autobahnschütze verurteilt – Gefahrvolles Halloween

31.10.2014

Das LG München II hat das Urteil gegen Uli Hoeneß auf 50 Seiten veröffentlich. Außerdem in der Presseschau: Europäische Flüchtlingspolitik, Gesetzentwurf zur Tarifeinheit, Pkw-Maut, BVerwG zu Beamtenbesoldung, LG Würzburg zum Autobahnschützen, EGMR zu politischem Protest, Inzestverbot kritisiert und welche Gefahren an Halloween lauern.

Thema des Tages

LG München – Hoeneß-Urteil: Sieben Monate nach der Verurteilung von Uli Hoeneß zu dreieinhalb Jahren Haft wegen Hinterziehung von 28,5 Millionen Euro hat das Landgericht München II* nun die 50-seitige Begründung veröffentlicht. Die FAZ (Joachim Jahn), zeit.de (Michael Brehme/Britta Schultejans) und spiegel.de (Björn Hengst) fassen die Urteilsbegründung zusammen. Das Gericht gehe davon aus, dass Hoeneß die Selbstanzeige getätigt habe, weil er wegen bevorstehender Presseveröffentlichungen "getrieben von Angst" gewesen sei. Trotz der unwirksamen Selbstanzeige habe das Gericht sie aber strafmildernd berücksichtigt und in Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs keinen besonders schweren Fall angenommen. Zu seinen Gunsten sei berücksichtigt worden, dass die Ermittlungen ohne seine Angaben nicht mit dem gleichen Erfolg hätten geführt werden können. Zuletzt habe Hoeneß rückhaltlos kooperiert und sich geradezu "ans Messer geliefert". Ferner führe die Begründung aus, dass das Urteil nicht durch eine Absprache mit der Strafverteidigung zustande gekommen sei.

Rechtspolitik

Ceta-Abkommen: Die taz (Lisa Schnell) und sueddeutsche.de (Silvia Liebrich) stellen das von Professor Andreas Fischer-Lescano und seinem Mitarbeiter Johan Horst verfasste Rechtsgutachten zum Ceta-Abkommen vor. Das Abkommen verstoße gegen das EU-Recht, weil die vorgesehenen Schiedsgerichte auch über EU-Recht entscheiden sollen, was ausschließlich dem Europäischen Gerichtshof vorbehalten sei. Ferner sei das Abkommen auch wegen eines Verstoßes gegen die im Grundgesetz verankerte Garantie der kommunalen Selbstverwaltung rechtswidrig.

Flüchtlingspolitik: Heribert Prantl (SZ) plädiert für eine grundlegende Änderung der europäischen Flüchtlingspolitik. Hierfür stellt der Autor einen 10-Punkte-Plan vor. Unter anderem soll das auf "Flüchtlingsabwehr" ausgelegte Dublin-System abgeschafft und durch das Prinzip der freien Wahl ersetzt werden. Zudem sollen die Asylverfahren für Flüchtlinge aus extrem unsicheren Staaten vereinfacht werden, der Bund sich bei der Finanzierung der Flüchtlingsheime beteiligen, bessere Wohnbedingungen geschaffen und die Einschulung von Flüchtlingskindern erleichtert werden.

Tarifeinheit: Den von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) am Dienstag vorgestellten Gesetzentwurf zur Tarifeinheit bespricht Professor Hermann Reichold auf lto.de. Eine nach dem Mehrheitsprinzip auflösungsbedürftige Tarifpluralität soll lediglich bei Überschneidungen der Geltungsbereiche verschiedener Tarifverträge in einem Betrieb gelten. Der neue § 4a des Tarifvertragsgesetzes werde zudem erst greifen, wenn die Tarifkollisionen nicht anders gelöst werden können. Verfassungsrechtlichen Bedenken werde durch ein sogenanntes Nachzeichnungsrecht begegnet: Die unterlegene Gewerkschaft könne "einen inhaltsgleichen Tarifvertrag vom Arbeitgeber als 'eigenen' Abschluss verlangen". Unter diesen Voraussetzungen würde der zuletzt geführte Streik der GDL eine unverhältnismäßige Arbeitskampfmaßnahme darstellen.

Pkw-Maut: Am gestrigen Donnerstag hat Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) den Gesetzentwurf zur Einführung der Pkw-Maut vorgelegt. Unter anderem die taz (Richard Rother) stellt die Pläne vor und berichtet, dass EU-Verkehrskommissar Siim Kallas seine Zustimmung signalisiert habe, Österreich jedoch klagen wolle. Die FAZ (Helene Bubrowski/Michael Stabenow) diskutiert in einem separaten Schaukasten, ob die Einführung der Maut und die geplante Kfz-Steuererleichterung für deutsche Kraftfahrer gegen das Diskriminierungsverbot und damit gegen EU-Recht verstoße.

Gewaltbereite Hooligans: Nach den jüngsten Hooligan-Ausschreitungen in Köln werden rechtliche Konsequenzen erwogen. Wie focus.de meldet, haben Unionspolitiker vorgeschlagen, den Hooligans die Pässe zu entziehen oder eine spezielle Kennzeichnung von "Hooligan-Personalausweisen" einzuführen. Die Gewerkschaft der Polizei befürworte dagegen eine Verschärfung des Versammlungsrechts und die Einführung von Meldeauflage, stellt lto.de dar.

* Anm. d. Red.: Auf den Hinweis eines Lesers hin nachträglich präzisiert, dass es sich um das LG München II handelt, am 31.10.2014 um 12:58 Uhr.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 31. Oktober 2014: Hoeneß-Urteil veröffentlicht – Autobahnschütze verurteilt – Gefahrvolles Halloween . In: Legal Tribune Online, 31.10.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13663/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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