Die juristische Presseschau vom 30. Juli 2014: Maas: Ami Go Home – Haderthauer: Immunität vor Aufhebung – UBS: Zahltag in Bochum

30.07.2014

Recht in der Welt

Kosovo – UÇK: Clint Williamson ist Chefermittler bei SITF, der Special Investigative Task Force (SITF). Diese Behörde, geschaffen von Eulex, der EU-Mission für Rechtsstaatlichkeit im Kosovo, soll Menschenrechtsverletzungen nach dem Ende des Krieges ermitteln und zur Anklage bringen. In Brüssel hat Williamson sein Vorhaben angekündigt, gegen ehemalige Kämpfer der UÇK Anklage zu erheben, denen unter anderem Organhandel vorgeworfen wird. Allerdings muss erst ein Gerichtshof geschaffen werden, vor dem derartige Prozesse durchgeführt werden können. Möglicher Sitz wäre Pristina. Es berichten die SZ (Javier Caceres) und spiegel.de.

Gaza – Völkerrecht: In einem Meinungsbeitrag beschäftigt sich Reinhard Müller (FAZ) mit völkerrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Krieg um den Gaza-Streifen. Gerade die Abgrenzung zwischen einer legitimen militärischen Maßnahme und "Terrorismus" sei juristisch nicht immer eindeutig und der Nachweis häufig nicht zu führen.

Schiedsgericht – Yukos vs. Russland: Auch nach der Entscheidung des Internationalen Schiedsgerichts in Den Haag, das Russland zur Zahlung von 50 Milliarden Euro Schadensersatz für die früheren Aktionäre von Yukos verurteilt hat, gehen die rechtlichen Auseinandersetzungen weiter. Wie das Handelsblatt (Peter Thelen) berichtet, strebt Russland eine Aufhebungsklage gegen den Schiedsspruch vor einem niederländischen Gericht an.

Markus Balser (SZ) lobt die Entscheidung des Den Haager Gerichts, sieht darin aber zugleich einen Vorgeschmack auf die Macht der Schiedsgerichte im Rahmen eines Abkommens wie TTIP. Es drohe "eine Welt der Schattengerichte", bei der die Macht bei den Investoren und nicht bei den demokratisch legitimierten Institutionen liege.

Sonstiges

Uber-Verbot Hamburg: In einem Beitrag für lto.de kritisiert Rechtsanwalt Jannis T. Werner die innovationsfeindliche und überregulierte Rechtskultur in Deutschland. Werner, der auch das Hamburger StartUp WunderCar juristisch beraten hat, meint: "Kaum eine Nation aber scheint den Sinn geltender Regularien im Alltag so wenig zu hinterfragen wie wir Deutschen, so wenig Bereitschaft zu haben, im Vertrauen auf die eigene Vernunft Regeln zu brechen." Recht sei geronnene Politik, und Politik müsse offen für Neues sein.

Das Letzte zum Schluss

Schonvermögen im Nachtclub: Das Sozialgericht Heilbronn hat entschieden, dass ein Hartz-IV-Empfänger über sein Schonvermögen frei verfügen kann. Der Mann hatte geerbt und einen Teil des Geldes in Nachtclubs ausgegeben. Der lawblog.de (Udo Vetter) stellt die Entscheidung vor.

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/ro

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 30. Juli 2014: Maas: Ami Go Home – Haderthauer: Immunität vor Aufhebung – UBS: Zahltag in Bochum . In: Legal Tribune Online, 30.07.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12722/ (abgerufen am: 07.05.2024 )

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