Die juristische Presseschau vom 28. bis 30. Mai 2016: Fragen zu beA / Vor­schläge zu Woh­nungs­ein­brüchen / Urteil zu Ope­ra­tion Condor

30.05.2016

Recht in der Welt

Polen – Verfassungsgericht: Die Samstags-SZ (Florian Hassel) fasst den aktuellen Streit um Polens Verfassungsgericht zusammen. Polens Präsident Andrej Duda weigert sich noch immer, drei vom letzten Parlament gewählte Verfassungsrichter zu vereidigen. Die Urteile des Verfassungsgerichts werden nicht im Amtsblatt veröffentlich und von der Regierung nicht anerkannt. Das Justizministerium habe zudem eine Umstrukturierung der Berufungsgerichte geplant, um die Vorsitzenden austauschen zu können.

Österreich – Bundespräsident: Die Montags-FAZ (Stephan Löwenstein) berichtet zu österreichischen Überlegungen, die Befugnisse und Kompetenzen des Bundespräsidenten neu zu definieren. Angestoßen habe die Diskussion der neugewählte Präsident Alexander van der Bellen, er störe sich vor allem an der Möglichkeit, das Parlament "auszuhebeln". Verfassungsänderungen bedürfen in Österreich einer parlamentarischen Zweidrittelmehrheit.

USA – Google/Oracle: Der Softwareanbieter Oracle hat in den USA den Urheberrechtsstreit gegen Google verloren. Das Gericht sah die Nutzung der Programmiersprache Java durch Google von der "Fair-Use"-Klausel im US-amerikanischen Urheberrecht gedeckt. Oracle habe bereits die Berufung angekündigt, meldet focus.de.

Argentinien – Operation Condor: Unter dem Decknamen "Operation Condor" kooperierten in den 1970er Jahren die Geheimdienste sechs südamerikanischer Diktaturen bei der Verfolgung von Dissidenten. Ein argentinisches Bundesgericht hat nun am vergangenen Freitag beteiligte Militärs, unter ihnen den letzten Junta-Chef Argentiniens, Reynaldo Bignone, wegen Menschenrechtsverletzungen zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Die geheimdienstliche Zusammenarbeit wurde dabei ausdrücklich als Bildung einer kriminellen Vereinigung bewertet, schreibt die Montags-taz (Jürgen Vogt). Die Montags-SZ berichtet ebenfalls. In einem separaten Kommentar macht Jürgen Vogt (Montags-taz) darauf aufmerksam, dass seit der Klageeinreichung 17 Jahre bis zu einem Urteil vergangen seien. Dass der Prozess zu Ende geführt wurde, sei der Stärke der argentinischen Menschenrechtsbewegung zu verdanken und gebe Betroffenen in anderen Ländern Hoffnung, dass auch ihnen noch Gerechtigkeit widerfahren werde.

DR Kongo – UN-Soldaten: Vor dem Obersten Militärgericht der Demokratischen Republik Kongo in Kinshasa sind elf Soldaten wegen Vergewaltigung angeklagt. Sie sollen als UN-Soldaten in der Zentralafrikanischen Republik zahlreiche Frauen und Mädchen missbraucht haben. Die Samstags-taz (Simone Schlindwein) berichtet in einer Reportage vom Prozess und stellt die schwierige Beweislage dar.

Sonstiges

Rassismus: Heribert Prantl (Montags-SZ) thematisiert eine abfällige Äußerung des AfD-Vizes Alexander Gauland über den Fußballnationalspieler Jerome Boateng. Zwar schütze die Meinungsfreiheit grundsätzlich auch Rassisten und deren Recht, ihre "bösartigen Reden anschließend wieder zu leugnen". Das "Gift" derartiger Äußerungen animiere jedoch "eine giftige Szene zur Gewalt", sie seien daher nicht "einfach nur saudumm", sondern auch gefährlich.

Michael Stolleis: Unter dem Titel "Unsere Rechtsgemeinschaft" veröffentlicht das Feuilleton der Montags-FAZ eine gekürzte Fassung des am gestrigen Sonntag auf der Öffentlichen Sitzung des Ordens Pour le Merite in Berlin gehaltenen Festvortrags von Rechtsprofessor Michael Stolleis. Der Beitrag versteht sich als "Widerrede gegen den defätistischen Geist der Europaskepsis und das Betäubungsmittel des Nationalismus".

Das Letzte zum Schluss

Rechtsraum Toilette: Ist der Gang zur Toilette am Arbeitsplatz eine dienstlich geprägte oder eine eigenwirtschaftliche Tätigkeit? Diese Frage beschäftigt immer wieder die Gerichte, wie der Spiegel weiß. Die Rechtsprechung geht in der Beurteilung auseinander, ob Pannen beim Besuch des stillen Örtchens ein Arbeitsunfall sind. Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einem solchen Fall in der letzten Woche die Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/ms/mpi

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 28. bis 30. Mai 2016: Fragen zu beA / Vorschläge zu Wohnungseinbrüchen / Urteil zu Operation Condor . In: Legal Tribune Online, 30.05.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19482/ (abgerufen am: 28.04.2024 )

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