Die juristische Presseschau vom 30. Januar 2015: Verfassungsbeschwerde gegen Gorleben-Schließung – Filesharing vor dem BGH – NS-Personalkontinuitäten beim BfV

30.01.2015

Recht in der Welt

Polen – Schächtverbot: Der polnische Verfassungsgerichtshof hat im Dezember letzten Jahres das Schächten von Tieren auch ohne Betäubung erlaubt. Das polnische Tierschutzgesetz sah die Betäubung für jegliches Schlachten vor, worin das Gericht einen unzulässigen Eingriff in die Religionsfreiheit erblickte. Die Wissenschaftliche Mitarbeiter an der Universität Warschau Anna Śledzińska-Simon erläutert auf verfassungsblog.de die polnische Rechtslage und die Argumentation des Verfassungsgerichtshofs.

USA – Todesstrafe: Der Supreme Court der USA hat die Klage von Todeskandidaten gegen den Einsatz des umstrittenen Betäubungsmittels Midazolam angenommen und die Hinrichtung der drei Kläger aufgeschoben. In einem Kommentar greift Markus Feldenkirchen (spiegel.de) die aktuelle Diskussion in den USA auf und kritisiert das Verfahren und die Todesstrafe: "Dieses Tauziehen um Leben und Tod ist verstörend, es ist eine Farce, die eines demokratischen Rechtsstaats nicht würdig ist."

Sonstiges

BfV – NS-Personalkontinuitäten: Die SZ (Stefan Braun), die FAZ (Majid Sattar) und die taz (Stefan Reinecke) befassen sich mit dem historischen Forschungsbericht zu NS-Personalkontinuitäten beim Bundesamt für Verfassungsschutz, der am gestrigen Donnerstag vorgestellt wurde. Direkte Beschäftigung von ehemaligen SS- und Gestapo-Angehörigen sei beim von den Alliierten gegründeten Inlandsgeheimdienst gemieden worden. Jedoch seien zahlreiche freie Mitarbeiter beschäftigt worden, die während der NS-Zeit einflussreiche Positionen inne gehabt haben.

Das Letzte zum Schluss

Geiler "Knöllchen-Horst": Dolly Buster darf behaupten, der berühmte Falschparker-Denunziant "Knöllchen-Horst" "geile" sich daran auf, wenn er die Parksünder anzeigt. Darin sah das Amtsgericht Osterode keine Beleidigung, meldet spiegel.de. Der Begriff sei aus dem Munde einer ehemaligen Pornodarstellerin keine Herabwürdigung. Zudem habe sich das Begriffsverständnis gewandelt und dieser sei nicht mehr nur negativ belegt.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/ms

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 30. Januar 2015: Verfassungsbeschwerde gegen Gorleben-Schließung – Filesharing vor dem BGH – NS-Personalkontinuitäten beim BfV . In: Legal Tribune Online, 30.01.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14526/ (abgerufen am: 06.05.2024 )

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