Die juristische Presseschau vom 30. Januar 2015: Verfassungsbeschwerde gegen Gorleben-Schließung – Filesharing vor dem BGH – NS-Personalkontinuitäten beim BfV

30.01.2015

Justiz

BGH zu Auskunftsanspruch bei Samenspende: Am Mittwoch hat der Bundesgerichtshof Kindern, die mithilfe von Samenspendern gezeugt wurden, einen Auskunftsanspruch über die Identität des biologischen Vaters zuerkannt. Professor Herbert Grziwotz stellt das Urteil auf lto.de vor. Das Recht des Kindes auf Kenntnis der Abstammung könne auch finanzielle Folgen haben, etwa wenn es die Vaterschaft des rechtlichen Vaters anficht und die Vaterschaft des Samenspenders feststellen lässt; dann ist letzterer unterhaltspflichtig. Deshalb sei ein gesetzlicher Ausschluss von finanziellen Ansprüchen vonnöten.

Heribert Prantl (SZ) fragt, ob das ein Vater-Prinzip angesichts der Entscheidung noch Bestand haben sollte und stimmt der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu, die ein Nebeneinander mehrere Väter ablehnen. Das Prinzip bringe "Verlässlichkeit und Sicherheit ins Leben der Kinder."

BGH – Filesharing: internet-law.de (Thomas Stadler) beschreibt zwei Fälle zu Filesharing, die am 11. Juni 2015 vor dem Bundesgerichtshof verhandelt werden sollen. Im ersten Fall gehe es um die Frage, ob die Anschlussinhaberin gegen die Belehrungspflicht gegenüber ihrer minderjährigen Tochter über Urheberrechtsverletzungen verstoßen habe und eine Haftung wegen einer Aufsichtspflichtverletzung in Betracht komme. Im zweiten Fall gehe es um die Vermutung der Täterschaft des Anschlussinhabers, wenn weitere Personen im Haushalt leben und als Rechtsverletzer ausgeschlossen werden können.

OLG München – NSU: Vom gestrigen Prozesstag im NSU-Verfahren vor dem Oberlandesgericht München berichtet die SZ (Annette Ramelsberger). Eine Kommissarin des Bundeskriminalamtes habe dargelegt, dass der NSU auch eine Kindertagesstätte in der Kölner Keupstraße im Visier gehabt habe, wo das Nagelbombenattentat verübt worden war. Zudem habe es weitere Auseinandersetzungen um die Beteiligung von weiteren Nebenklägern gegeben.

OVG NRW zu Neutralitätspflicht: Düsseldorfer Oberbürgermeister Thomas Geisel hat auf der Internetseite der Stadt zu Protesten gegen die Versammlung "DÜGIDA" aufgerufen und wollte die Beleuchtung öffentlicher Gebäude am Demonstrationstag ausschalten, was das Verwaltungsgericht Düsseldorf im Eilverfahren zunächst untersagte. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hob die Entscheidung auf seine Beschwerde hin auf. Der Wissenschaftliche Mitarbeiter Philipp Bender befasst sich auf juwiss.de mit der Entscheidung und kritisiert die materiell-rechtlichen Ausführungen der Vorinstanz zur Reichweite der Neutralitätspflicht.

LG Köln – Sal. Oppenheim: Im Untreue-Prozess gegen die ehemalige Führungsriege der Bank Sal.Oppenheim hat die Vorsitzende Richterin am gestrigen Donnerstag den Angeklagten die möglichen Haftstrafen mitgeteilt, erläutern die FAZ (Joachim Jahn), die SZ (Kirsten Bialdiga) und das Handelsblatt (Massimo Bognanni). Die Kammer halte alle vier Angeklagten nach der vorläufigen Würdigung für schuldig. Die Richterin habe zudem Bewährungsstrafen in Aussicht gestellt, wenn die Angeklagten zu Geständnissen bereit seien.

LG Berlin zu Mordkomplott: Am gestrigen Donnerstag wurden vor dem Landgericht Berlin fünf Personen wegen Mordes und wegen Beihilfe zum Mord verurteilt. Angeklagt waren der ehemalige Freund des Mordopfers, dessen Mutter und weitere drei Personen, die den Mord an der 21-Jährigen gemeinsam geplant und mehrere Mordversuche unternommen haben sollen. Kurz vor der Tat habe das Opfer mehrere Lebensversicherungen in Millionenhöhe auf den Namen des Freundes abgeschlossen. Die FAZ (Mechthild Küpper), die SZ (Verena Mayer) und die Welt (Michael Mielke) schildern den Fall ausführlich.

LG Hamburg - Lobbyismusvorwurf: Das Landgericht Hamburg entscheidet am heutigen Freitag, ob der Kölner Publizist Werner Rügemer dem Forschungsinstitut zur Zukunft der Arbeit (IZA) Lobbyismus vorwerfen darf. Der Publizist behauptete, das Institut sei wegen der Finanzierung durch die Post-Stiftung wissenschaftlich nicht unabhängig, woraufhin das Institut auf Unterlassung klagte. Die taz (Anja Krüger) stellt den Streitstand ausführlich dar.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 30. Januar 2015: Verfassungsbeschwerde gegen Gorleben-Schließung – Filesharing vor dem BGH – NS-Personalkontinuitäten beim BfV . In: Legal Tribune Online, 30.01.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14526/ (abgerufen am: 06.05.2024 )

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