Die juristische Presseschau vom 27. bis 29. September 2014: Staranwältin heiratet Schauspieler – Klage wegen Snowden-Vernehmung – Sarkozy ist Verfassungsrichter

29.09.2014

Der US-Schauspieler George Clooney hat eine gute Partie gemacht. Die Londoner Staranwältin Amal Alamuddin wählte ihn als Ehemann. Außerdem in der Presseschau: Der Investorenschutz beim TTIP-Abkommen wird wohl gestrichen, lebhafte Debatte zum Inzestverbot, Karlsruhe muss über Snowden-Vernehmung entscheiden, Nicolas Sarkozy ist Verfassungsrichter in Frankreich - und wie ein Glücksspielautomat einen Koch vor dem Gang ins Gefängnis bewahrte.

Thema des Tages

Staranwältin heiratet Schauspieler: Die britisch-libanesische Menschenrechtsanwältin Amal Alamuddin hat am Wochenende den US-Schauspieler George Clooney geheiratet. Nach einem Gastspiel in der New Yorker Kanzlei Sullivan & Cromwell arbeitete Alamuddin erst am Internationalen Gerichtshof in Den Haag, dann für die Chefankläger der Sondertribunale für Libanon und Exjugoslawien und schließlich in der Kanzlei Doughty Street Chambers in London. Sie gilt als Koryphäe für Internationales Recht, Menschenrechte sowie Auslieferungs- und Strafrecht. Über ihre Zeit am Libanon-Tribunal hat sie ein Buch verfasst, das beim rennomierten Verlag Oxford University Press erschienen ist. Nebenbei berät sie Regierungen und die UN, portraitiert sie die Montags-taz (Rüdiger Rossig). Auch stern.de schreibt über die "schöne Anwältin" und zitiert u.a. die Charakterisierung eines Kollegen: "Sie hat ein Gehirn wie ein Rolls Royce".

Rechtspolitik

Freihandel ohne Investorenschutz: Die designierte EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström habe angekündigt, dass die EU beim TTIP-Freihandelsabkommen mit den USA auf Regelungen zum Investorenschutz durch Schiedsgerichte verzichten werde, meldet u.a. focus.de. Henrik Kafsack (Montags-FAZ) kritisiert den Verzicht: Die EU vergebe die "Chance, gemeinsam mit den Amerikanern neue Standards für den berechtigten und auch im Interesse der deutschen Industrie stehenden Investorenschutz zu setzen."

Die Montags-FAZ (Helene Bubrowski) beschreibt die beiden Gutachten, die das Bundeswirtschaftsministerium zum CETA-Freihandelsabkommen mit Kanada veröffentlicht hat. Der Investorenschutz sei nur schwach ausgeprägt und keine Gefährdung der Demokratie. Das Abkommen müsse vom Europäischen Parlament und allen nationalen Parlamenten ratifiziert werden.

Heiko Maas im Interview: Im Gespräch mit der BamS (Michael Backhaus/Angelika Hellemann) warnt Justizminister Heiko Maas (SPD) vor strafrechtlichem Aktionismus im Kampf gegen den Islamischen Staat (IS), fordert von Google Transparenz bei der Gewichtung seiner Suchergebnisse, kündigt Gesetze zur Transparenz und Beratung über Dispozinsen von Banken an und erläutert den Reformbedarf beim Mord-Paragrafen.

Inzestverbot: Die Forderung des Deutschen Ethikrats, Sex zwischen volljährigen Geschwistern zu entkriminalisieren, wird zum Teil vehement abgelehnt, u.a. von Christian Geyer (Samstags-FAZ), Markus Günther (FAS), Eckhard Fuhr (WamS) und Hildegard Stausberg (Montags-Welt). Ex-Verfassungsrichter Udo di Fabio hält das Inzestverbot laut Focus zwar für notwendig, der Gesetzgeber könne in Einzelfällen aber von Bestrafung absehen. Für sinnvoll halten eine Entkriminalisierung dagegen Max Steinbeis (Verfassungsblog) und der Spiegel (Philipp Bethge/Barbara Supp).

Anti-IS-Gesetze: In der großen Koalition werden Gesetz gegen die Terrormiliz IS diskutiert. U.a. sollen Personalausweise von Gefährdern markiert, jeder Besuch von Terrorlagern bestraft und die deutsche Staatsbürgerschaft aberkannt werden können. sueddeutsche.de und der Spiegel (Melanie Amann/Dietmar Hipp u.a.) schildern die Diskussion.

Heribert Prantl (Samstags-SZ) kommentiert: "Man kann nicht wegen terroristischer Blödiane, 'deutsche Dschihadisten' genannt, das Strafrecht blödianisieren. Die Suche nach dem Strafgesetz, mit dem man junge, potenziell gefährliche Männer einfach einige Zeit ausschalten kann, ist vergeblich." Christian Rath (Samstags-Badische Zeitung) krititisiert, dass die Sympathiewerbung für Terrorgruppen eventuell wieder bestraft werden soll.

Suizidhilfe: Die Abgeordneten Peter Hintze (CDU) und Carola Reimann (SPD) schlagen vor, im familienrechtlichen Teil des BGB ausdrücklich zu regeln, dass sich todkranke Patienten mit Hilfe eines Arztes selbst töten dürfen, meldet der Spiegel. Helene Bubrowski (Montags-FAZ) lehnt dies ab: "Damit würde die Aufgabe des Arztes als Lebenserhalter vollständig untergraben."

Maklerkosten: Der Immobilienverband Deutschland hat eine Verfassungsklage angekündigt, falls der Plan von Justizminister Maas verwirklicht wird, dass künftig Maklerkosten stets vom Verkäufer zu bezahlen sind. Der Verband stützt sich auf ein Gutachten des Staatsrechtlers Friedhelm Hufen, meldet der Spiegel.

Nacktbilder: Claudius Seidel (Samstags-FAZ) kritisiert im Feuilleton den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bestrafung von (Kinder-)Nacktfotos. Der Entwurf "tut so, als ob der, der ein Kind fotografiert – und wäre es beim Spielen oder Baden –, genau so ein Straftäter ist wie der, der sich an einem Kind vergeht." Es beginne ein Tugendregime, das auf die Allgegenwart von Kameras ausgerichtet sei.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 27. bis 29. September 2014: Staranwältin heiratet Schauspieler – Klage wegen Snowden-Vernehmung – Sarkozy ist Verfassungsrichter . In: Legal Tribune Online, 29.09.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13328/ (abgerufen am: 27.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen