Der US-Schauspieler George Clooney hat eine gute Partie gemacht. Die Londoner Staranwältin Amal Alamuddin wählte ihn als Ehemann. Außerdem in der Presseschau: Der Investorenschutz beim TTIP-Abkommen wird wohl gestrichen, lebhafte Debatte zum Inzestverbot, Karlsruhe muss über Snowden-Vernehmung entscheiden, Nicolas Sarkozy ist Verfassungsrichter in Frankreich - und wie ein Glücksspielautomat einen Koch vor dem Gang ins Gefängnis bewahrte.
Thema des Tages
Staranwältin heiratet Schauspieler: Die britisch-libanesische Menschenrechtsanwältin Amal Alamuddin hat am Wochenende den US-Schauspieler George Clooney geheiratet. Nach einem Gastspiel in der New Yorker Kanzlei Sullivan & Cromwell arbeitete Alamuddin erst am Internationalen Gerichtshof in Den Haag, dann für die Chefankläger der Sondertribunale für Libanon und Exjugoslawien und schließlich in der Kanzlei Doughty Street Chambers in London. Sie gilt als Koryphäe für Internationales Recht, Menschenrechte sowie Auslieferungs- und Strafrecht. Über ihre Zeit am Libanon-Tribunal hat sie ein Buch verfasst, das beim rennomierten Verlag Oxford University Press erschienen ist. Nebenbei berät sie Regierungen und die UN, portraitiert sie die Montags-taz (Rüdiger Rossig). Auch stern.de schreibt über die "schöne Anwältin" und zitiert u.a. die Charakterisierung eines Kollegen: "Sie hat ein Gehirn wie ein Rolls Royce".
Rechtspolitik
Freihandel ohne Investorenschutz: Die designierte EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström habe angekündigt, dass die EU beim TTIP-Freihandelsabkommen mit den USA auf Regelungen zum Investorenschutz durch Schiedsgerichte verzichten werde, meldet u.a. focus.de. Henrik Kafsack (Montags-FAZ) kritisiert den Verzicht: Die EU vergebe die "Chance, gemeinsam mit den Amerikanern neue Standards für den berechtigten und auch im Interesse der deutschen Industrie stehenden Investorenschutz zu setzen."
Die Montags-FAZ (Helene Bubrowski) beschreibt die beiden Gutachten, die das Bundeswirtschaftsministerium zum CETA-Freihandelsabkommen mit Kanada veröffentlicht hat. Der Investorenschutz sei nur schwach ausgeprägt und keine Gefährdung der Demokratie. Das Abkommen müsse vom Europäischen Parlament und allen nationalen Parlamenten ratifiziert werden.
Heiko Maas im Interview: Im Gespräch mit der BamS (Michael Backhaus/Angelika Hellemann) warnt Justizminister Heiko Maas (SPD) vor strafrechtlichem Aktionismus im Kampf gegen den Islamischen Staat (IS), fordert von Google Transparenz bei der Gewichtung seiner Suchergebnisse, kündigt Gesetze zur Transparenz und Beratung über Dispozinsen von Banken an und erläutert den Reformbedarf beim Mord-Paragrafen.
Inzestverbot: Die Forderung des Deutschen Ethikrats, Sex zwischen volljährigen Geschwistern zu entkriminalisieren, wird zum Teil vehement abgelehnt, u.a. von Christian Geyer (Samstags-FAZ), Markus Günther (FAS), Eckhard Fuhr (WamS) und Hildegard Stausberg (Montags-Welt). Ex-Verfassungsrichter Udo di Fabio hält das Inzestverbot laut Focus zwar für notwendig, der Gesetzgeber könne in Einzelfällen aber von Bestrafung absehen. Für sinnvoll halten eine Entkriminalisierung dagegen Max Steinbeis (Verfassungsblog) und der Spiegel (Philipp Bethge/Barbara Supp).
Anti-IS-Gesetze: In der großen Koalition werden Gesetz gegen die Terrormiliz IS diskutiert. U.a. sollen Personalausweise von Gefährdern markiert, jeder Besuch von Terrorlagern bestraft und die deutsche Staatsbürgerschaft aberkannt werden können. sueddeutsche.de und der Spiegel (Melanie Amann/Dietmar Hipp u.a.) schildern die Diskussion.
Heribert Prantl (Samstags-SZ) kommentiert: "Man kann nicht wegen terroristischer Blödiane, 'deutsche Dschihadisten' genannt, das Strafrecht blödianisieren. Die Suche nach dem Strafgesetz, mit dem man junge, potenziell gefährliche Männer einfach einige Zeit ausschalten kann, ist vergeblich." Christian Rath (Samstags-Badische Zeitung) krititisiert, dass die Sympathiewerbung für Terrorgruppen eventuell wieder bestraft werden soll.
Suizidhilfe: Die Abgeordneten Peter Hintze (CDU) und Carola Reimann (SPD) schlagen vor, im familienrechtlichen Teil des BGB ausdrücklich zu regeln, dass sich todkranke Patienten mit Hilfe eines Arztes selbst töten dürfen, meldet der Spiegel. Helene Bubrowski (Montags-FAZ) lehnt dies ab: "Damit würde die Aufgabe des Arztes als Lebenserhalter vollständig untergraben."
Maklerkosten: Der Immobilienverband Deutschland hat eine Verfassungsklage angekündigt, falls der Plan von Justizminister Maas verwirklicht wird, dass künftig Maklerkosten stets vom Verkäufer zu bezahlen sind. Der Verband stützt sich auf ein Gutachten des Staatsrechtlers Friedhelm Hufen, meldet der Spiegel.
Nacktbilder: Claudius Seidel (Samstags-FAZ) kritisiert im Feuilleton den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bestrafung von (Kinder-)Nacktfotos. Der Entwurf "tut so, als ob der, der ein Kind fotografiert – und wäre es beim Spielen oder Baden –, genau so ein Straftäter ist wie der, der sich an einem Kind vergeht." Es beginne ein Tugendregime, das auf die Allgegenwart von Kameras ausgerichtet sei.
Justiz
BVerfG - Snowden: Die Bundestagsfraktionen von Grünen und Linken haben eine Organklage beim Bundesverfassungsgericht gegen die Bundesregierung und den NSA-Untersuchungsausschuss eingereicht, weil diese eine Anhörung von Edward Snowden in Berlin verhindern. Es berichten u.a. die Samstags-FAZ (Günter Bannas), die Samstags-taz (Christian Rath) und spiegel.de (Annett Meiritz). Christistian Bommarius (Samstags-FR) kommentiert: Die Klage könne sich als Mittel erweisen, um der Koalition klarzumachen, dass "das deutsche Staatswohl nicht im Weißen Haus definiert wird."
EuGH - EZB: Am 14. Oktober wird der Europäische Gerichtshof über das Vorabentscheidungsersuchen des Bundesverfassungsgerichts zur Euro-Rettung verhandeln. Karlsruhe hat Zweifel, ob sich die Rettungspolitik der Europäischen Zentralbank an die Kompetenzgrenzen der EU-Verträge hält. Die WamS (Sebastian Jost) skizziert exklusiv aus den Verfahrensakten die bisherigen Einlassungen der Verfahrensbeteiligten.
BGH - BGH-Anwälte: Am kommenden Dienstag sollte der Anwaltssenat des Bundesgerichtshofs über die Klage von zwei Anwälten verhandeln, die vom Bundesjustizministerium nicht als BGH-Anwälte zugelassen worden waren. Wie lto.de (Pia Lorenz) exklusiv meldet, fällt die Verhandlung jedoch aus, weil das Justizministerium die Kläger inzwischen doch zugelassen hat.
BGH zu "Legal Highs": Wie der Focus (Zusammenfassung) berichtet, hat der Bundesgerichtshof inzwischen die EuGH-Vorgabe umgesetzt, wonach noch nicht verbotene Drogen ("Legal Highs") keine Arzneimittel sind. Entsprechende Verurteilungen nach dem Arzneimittelgesetz mussten aufgehoben werden.
VG Berlin zu Uber: Das Verwaltungsgericht Berlin hat eine Eilklage der Fahrervermittlung Uber abgelehnt, meldet lto.de. Uber hatte gegen ein vom Land Berlin ausgesprochenes gewerberechtliches Verbot geklagt, das mit zahlreichen Verstößen gegen das Personenbeförderungsgesetz begründet worden war.
VG Köln zu Sexfilmen: Das Verwaltungsgericht Köln hatte einem Porno-Sammler gemäß Informationsfreiheitsgesetz Anspruch auf Herausgabe der Kopie eines indizierten und vergriffenen Sexfilmes gegeben. Der unterlegene Anwalt Marc Liesching kritisiert auf blog.beck.de das Urteil. "Sollten indizierte Pornos, pädophil-orientierte Posendarstellungen Minderjähriger, antisemitische und NS-glorifizierende Medien vergriffen sein, böte sich für Interessierte nach dem Urteil also stets der Rückgriff auf die 'Kopieranstalt' der Bundesprüfstelle an."
LG Würzburg - Autobahnmordversuche: Die FAS (Dalia Antar) schildert in einer Reportage den Prozess gegen einen LKW-Fahrer, der von seinem Fahrzeug aus Hunderte von Schüssen auf den Autobahnverkehr abgegeben hat. Der Mann hat die Schüsse eingeräumt, weist jedoch jeden Mordvorsatz von sich. Er habe nur Denkzettel erteilen wollen und nie daneben geschossen, also auch niemand verletzt.
LG Dresden - "Schlachtfest": Der Spiegel (Gisela Friedrichsen) bilanziert den bisherigen Prozess gegen einen Polizisten, der privat einen Mann getötet haben soll, der die Phantasie des Geschlachtetwerdens verwirklichen wollte. Der Angeklagte sagt, das Opfer habe sich selbst getötet. Friedrichsen betont, dass der Angeklagte keine kannibalischen Interessen hatte und kritisiert das Gericht, das die "psychischen Abgründe" der Beteiligten zuwenig aufkläre.
LG München - Deutsche Bank-Manager: Bei der noch nicht zugelassenen Anklage gegen Manager der Deutschen Bank wegen Prozessbetrugs im Kirch-Verfahren geht es auch um die Frage, ob die Rechtsabteilung der Bank die Manager auf ihre Aussagen vor Gericht vorbereiten durfte. Die FAS (Corinna Budras) beschreibt, mit welchem Aufwand Wirtschaftskanzleien Zeugen vorbereiten. Laut Focus (Marco Wisniewski) hat ein von der Bank in Auftrag gegebenes Gutachten der Kanzlei Linklaters solche Praktiken für legal erklärt. Ein weiteres Gutachten von Eberhard Stiltz (Ex-Präsident des Oberlandesgerichts Stuttgart) prognostiziere eine geringe Wahrscheinlichkeit, dass Deutsche Bank-Co-Chef Jürgen Fitschen verurteilt werde.
StA München - HRE-Manager: Im Lauf der kommenden Woche will die Staatsanwaltschaft München Anklage gegen den gesamten ehemaligen Vorstand der Immobilien-Bank Hypo Real Estate erheben. Den Managern werde "unrichtige Darstellung" der Geschäftslage vorgeworfen, meldet der Spiegel.
GBA - Oktoberfest-Anschlag: Der Anwalt Werner Dietrich hat im Auftrag mehrer Opfer des Oktoberfest-Anschlags von 1980 jetzt zum dritten mal beim Generalbundesanwalt eine Wiederaufnahme des Verfahrens beantragt. Bisher gilt der rechtsradikale Student Gundolf Köhler, der bei der Explosion starb, als Einzeltäter. Dietrich will Beweise haben, dass es Hintermänner gab. spiegel.de (Tobias Lill) schildert die Argumentation.
Recht in der Welt
ICTY - Karadzic:Die Anklage am Internationalen Jugoslawien-Tribunal hat gegen Radovan Karadzic, den ehemaligen Präsidenten der bosnischen Serben, lebenslange Haft wegen Völkermords, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit beantragt. Der Angeklagte habe Freispruch beantragt, meldet spiegel.de. Die Schlussplädoyers sollen in wenigen Tagen beginnen.
Frankreich - Verfassungsrichter Sarkozy: Die französische Rechtsprofessorin Rosselin Letteron schildert auf verfassungsblog.de die Probleme, die dadurch entstehen, dass ehemalige Staatspräsidenten nach ihrem Auscheiden automatisch Mitglied des Conseil d'Etats, des fanzösischen Verfassungsgerichts, werden. Nicolas Sarkozy nehme derzeit allerdings nicht an den Sitzungen teil.
USA - Uber: Die Fahrervermittlung Uber hat auch in den USA Probleme. In San Francisco hatte ein Uber-Fahrer nach einem Streit über den kürzesten Fahrweg einem Fahrgast mit einem Hammer auf den Kopf geschlagen. Die Staatsanwaltschaft will nun wissen, ob Uber bei der Auswahl der Fahrer deren Vergangenheit insbesondere auf Vorstrafen überprüft. handelsblatt.com beschreibt auch weitere Zwischenfälle mit Uber-Fahrern.
Sonstiges
Gutachten zum Kindeswohl: Zwei Psychologie-Professoren haben 119 psychologische Gutachen zum Kindeswohl in familienrechtlichen Verfahren untersucht. Sie kamen zum Schluss, dass in rund einem Drittel der Gutachten wissenschaftlich fragwürdige Methoden angewandt wurden. Die Samstags-SZ (Wolfgang Janisch) beschreibt die Untersuchung und die Reaktionen.
Das Letzte zum Schluss
Glückspiel verhindert Ersatzfreiheitsstrafe: Der Koch Artur P. hatte eine unbezahlte Geldstrafe von 710 Euro im Polizeicomputer stehen, als zwei Polizisten ihn routinemäßig in einer Spielhalle kontrollierten. Da er das Geld nicht hatte, wollten ihn die Polizisten gerade festnehmen, als das Automatenspielgerät einen Megagewinn anzeigte. Der Mann hatte just in dem Moment 1.200 Euro gewonnen, erzählt Bild.
Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.
Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau
lto/chr
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
Die juristische Presseschau vom 27. bis 29. September 2014: Staranwältin heiratet Schauspieler – Klage wegen Snowden-Vernehmung – Sarkozy ist Verfassungsrichter . In: Legal Tribune Online, 29.09.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13328/ (abgerufen am: 08.05.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag