Die juristische Presseschau vom 28. Oktober 2015: BGH zur Ter­r­or­vor­be­rei­tung - BVerwG zu Dublin-Abschie­bungen - Thomas Fischer über Volks­ver­het­zung

28.10.2015

Recht in der Welt

Portugal - Regierungsbildung: verfassungsblog.de (Maximilian Steinbeis) analysiert die Regierungsbildung in Portugal. Dass der Staatspräsident nach der Parlamentswahl die Konservativen mit der Regierungsbildung beauftragte, obwohl diese ersichtlich keine Mehrheit haben, sei zwar kein Verfassungsbruch, aber eventuell ein "verfassungspolitischer Skandal" - wenn darin eine Strategie liegt, Neuwahlen zu provozieren, um die Parteien der Linken von der Macht fernzuhalten.

Äthiopien - Prozess gegen Blogger: Die Welt (Benno Müchler) schildert einen der prominentesten Prozesse Äthiopiens, der vorige Woche zu Ende ging. Angeklagt waren sechs junge Blogger und drei Journalisten, denen vorgeworfen wurde, einen Staatsstreich geplant zu haben. Ein mutiger Anwalt, der im Artikel portraitiert wird, hat gegen alle Widerstände einen Freispruch erreicht.

USA - Facebook: In den USA hat eine jüdische Nichtregierungsorganisation gegen Facebook geklagt, weil das Netzwerk über tausend Seiten, auf denen zu Gewalt gegen Juden aufgerufen wird, nicht lösche, berichtet spiegel.de.

Sonstiges

Volksverhetzung: In seiner Kolumne auf zeit.de befasst sich Bundesrichter Thomas Fischer diesmal mit dem Delikt der Volksverhetzung und seinen Tatbestandsmerkmalen, insbesondere dem öffentlichen Frieden. Er kommt zum Schluss: "Wer in Heidenau in die Kamera gebrüllt hat: Raus mit dem Dreck!, hat sich strafbar gemacht."

Straftaten bei der WM-Vergabe: Die Strafrechtler Michael Kubiciel und Elisa Hoven beschreiben in der FAZ, warum eine mögliche Bestechung von FIFA-Mitgliedern bei der Vergabe der WM 2006 verjährt ist.  "Die Verantwortlichen des DFB brauchen daher neben einem Steuerstrafverfahren allenfalls Geldwäscheermittlungen in der Schweiz zu fürchten, wo längere Verjährungsfristen gelten."

VW und OWiG: Die Welt (Nikolaus Doll) weist darauf hin, dass gegen VW wegen der Abgasmanipulation in Deutschland auch Geldbußen nach § 30 Ordnungswidrigkeitengesetz verhängt werden könnten. Zwar liege die Obergrenze bei nur zehn Millionen Euro pro Fall. Allerdings könnte jedes der 2,4 in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge, die mit der entsprechenden Software ausgestattet sind, als eigener Fall gewertet werden.

Das Letzte zum Schluss

Drogenschmuggel und Gutgläubigkeit: In Japan ist ein Rentner aus Bad Salzuflen zu einer neunjährigen Freiheitsstrafe wegen Drogenschmuggels verurteilt worden. Der Mann hält sich für unschuldig. Er sei nach Japan geflogen, weil ihm per Post versprochen wurde, ein reicher Japaner wolle sein Vermögen verschenken und er werde 50.000 Euro bekommen. In Japan habe ihm eine Frau dann Geschenke für Frau und Kinder mitgegeben, die sich bei der Zollkontrolle jedoch als Drogen entpuppten, berichtet spiegel.de.

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/chr

(Hinweis für Journalisten)  

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 28. Oktober 2015: BGH zur Terrorvorbereitung - BVerwG zu Dublin-Abschiebungen - Thomas Fischer über Volksverhetzung . In: Legal Tribune Online, 28.10.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17348/ (abgerufen am: 19.05.2024 )

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