Die juristische Presseschau vom 28. Oktober 2014: Bewährung für Bestechung – Grenzen der Notwehr – Konsequenzen für Kinox.to-Nutzer

28.10.2014

Recht in der Welt

Italien – Staatenimmunität: Eine umfangreiche Analyse der Entscheidung des italienischen Verfassungsgerichts zu Ausnahmen von der Staatenimmunität bei Kriegsverbrechen aus der vergangenen Woche liefert Filippo Fontanelli (verfassungsblog.de) in einem englischsprachigen Beitrag.

Sonstiges

Suizidhilfe: Einen "Faktencheck" zum Thema Suizidhilfe bringt die Welt (Matthias Kamann). Unter anderem wird daran erinnert, dass auch nach bisheriger Rechtslage die Beihilfe zu einem freiverantwortlichen Suizid straffrei sei.

Attac: Das Finanzamt Frankfurt hat dem Attac Trägerverein e.V. den Status der Gemeinnützigkeit rückwirkend und zukünftig aberkannt. Der Experte Dirk-Ulrich Otto erklärt für lto.de die steuererklärungsrelevanten Auswirkungen der Entscheidung und mutmaßt, dass sich die Finanzgerichtsbarkeit noch eingehend mit der von der Behörde angeführten Begründung, Attac sei zu politisch, beschäftigen wird.

Kinox.to: Aus Anlass der in der vergangenen Woche erfolgten Razzia gegen Betreiber der Filmplattform kinox.to untersucht Thomas Stadler (internet-law.de), inwiefern Nutzer der Seite Urheberrechtsverletzungen begangen haben. Der Autor vertritt die Auffassung, dass die rezeptive Nutzung von Streaming-Angeboten als rechtmäßige Vervielfältigung nach den einschlägigen Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes anzusehen ist. Würde dagegen darauf abgestellt, ob das Angebot rechtswidrig zur Verfügung gestellt worden ist – wie etwa bei der Privilegierung einer Privatkopie –, dann dürfte auch die Herleitung eines für eine Strafverfolgung notwendigen Vorsatzes keine großen Schwierigkeiten bereiten.

Bundeskartellamt: Die SZ (Caspar Dohmen) befasst sich mit der Arbeit des Bundeskartellamtes. Dieses verhängte im laufenden Jahr Bußgelder von mehr als einer Milliarde Euro. Während diese Rekordsumme vor allem auf drei große abgeschlossene Verfahren gegen Wurst-, Zucker- und Bierhersteller zurückzuführen sei, habe generell die 2000 eingeführte Kronzeugenregelung zu einem deutlichen Anstieg der von der Behörde betriebenen Verfahren geführt.

Vollzugskrankenhaus: Die FAZ (Helene Bubrowski) begleitet in einer größeren Reportage die Visite einer Ärztin im Berliner Vollzugskrankenhaus Plötzensee und beschreibt dabei die Schwierigkeiten, Empathie für Gewaltverbrecher zu empfinden.

Das Letzte zum Schluss

Geheime Verschlusssache: Die Veröffentlichung von Urteilen gehört zu den Gepflogenheiten eines demokratisch verfassten Rechtsstaates. Anscheinend nicht im Freistaat Bayern: Wie die FAZ (Jochen Zenthöfer) im Medien-Teil der Zeitung schreibt, beantwortet die zuständige Pressestelle des Landgerichts München auch ein gutes halbes Jahr nach der Verurteilung von Uli Hoeneß wegen Steuerhinterziehung entsprechende Anfragen von Journalisten noch immer routinemäßig mit dem Hinweis auf eine noch nicht abgeschlossene Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Veröffentlichung.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mpi

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 28. Oktober 2014: Bewährung für Bestechung – Grenzen der Notwehr – Konsequenzen für Kinox.to-Nutzer . In: Legal Tribune Online, 28.10.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13611/ (abgerufen am: 04.05.2024 )

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