Die juristische Presseschau vom 28. Oktober 2014: Bewährung für Bestechung – Grenzen der Notwehr – Konsequenzen für Kinox.to-Nutzer

28.10.2014

Das LG München einigt sich im BayernLB-Verfahren mit den Verfahrensbeteiligten auf eine Strafe. Außerdem in der Presseschau: die Arbeitsministerin zur Tarifeinheit, Stefan Mappus gegen seine Anwälte, LG Stade zu Grenzen der Notwehr, Bremerhaven gegen Bremen wegen Einwohnerzahl, rechtliche Konsequenzen für Kinox.to-Nutzer und Geheimniskrämerei in Bayern.

Thema des Tages

LG München zu BayernLB: Das Verfahren wegen Unregelmäßigkeiten bei der Übernahme der österreichischen Hypo Alpe Adria-Bank durch die BayernLB ist vor dem Landgericht München mit einem Schuldspruch gegen den früheren Bankchef beendet worden. Wegen Bestechung des damaligen Kärntner Landeshauptmanns Jörg Haider wurde Werner Schmidt zu einer auf Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt. Zuvor hatte der Banker entsprechend einer erzielten Übereinkunft gestanden, dass der verstorbene Politiker ihn in Vorbereitung des Kaufs aufgefordert hatte, mehrere Millionen Euro zur Unterstützung eines lokalen Fußballvereins zur Verfügung zu stellen. Den Verurteilten treffe dabei nach Ansicht des Gerichts der ethisch-moralische Vorwurf, sich bei diesem Geschäft "über den Tisch" gezogen haben zu lassen, weil die Wertlosigkeit des Sponsorings offensichtlich war, so die SZ (Stephan Radomsky) in ihrem Bericht. Im Gegenzug für das Geständnis wurde der Vorwurf der Untreue fallengelassen. Die Verfahren gegen andere Mitglieder der damaligen Führungsriege der BayernLB waren bereits vorher eingestellt worden. Schmidt und andere Manager sähen sich aber aktuell noch einer Schadensersatz-Forderung ihrer ehemaligen Arbeitgeberin in Höhe von 200 Millionen Euro ausgesetzt. FAZ (Henning Peitsmeier) und Handelsblatt (Axel Höpner) berichten ebenfalls.

Nach Ulrich Schäfer (SZ) beweist das Verfahren erneut, "dass sich die Vergehen der Banker im Vorfeld der Finanzkrise mit den deutschen Gesetzen nicht wirklich aufbereiten lassen." Denn "Größenwahnsinn und Maßlosigkeit", wie sie nicht nur von Verantwortlichen bei der BayernLB an den Tag gelegt wurden, sei eben nicht strafbar. Der Versuch von Anklagebehörden, Untreue nachzuweisen, scheitere dagegen regelmäßig.

Rechtspolitik

Hooligans: Als Konsequenz aus den gewalttätigen Ausschreitungen bei einer Demonstration von rechtsextremen Fußball-Hooligans in Köln hat der nordrhein-westfälische Innenminister Ralf Jäger (SPD) nach einer Meldung von zeit.de angekündigt, vergleichbare Aufzüge künftig gerichtlich verbieten zu lassen. Verwaltungsgerichte müssten davon überzeugt werden, dass mit der Demonstrations-Anmeldung nicht eine politische Zielsetzung verfolgt, sondern eine "Plattform für Gewalt" gesucht werde.

In einem Leitartikel zum Thema erinnert Reinhard Müller (FAZ) daran, dass sich der Lebenszweck von Hooligans in Gewalt erschöpft. Weil diese sich damit letztlich immer gegen "die Gemeinschaft aller friedliebenden Bürger" richte, sei der Staat zu konsequentem Vorgehen verpflichtet.

PKW-Maut: Nach Bericht der SZ (Daniela Kuhr) hat der scheidende EU-Verkehrskommissar Siim Kallas seine Zustimmung zu den Plänen des von Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) forcierten Plänen einer PKW-Maut angedeutet. Deutschland habe bei den Arbeiten zum in dieser Woche vorgestellten Entwurf den von der Kommission geäußerten Bedenken Rechnung getragen.

Dagegen meint Rechtsanwalt Fritz von Hammerstein in einem Gastkommentar für das Handelsblatt, dass es noch nicht zu spät für "gesichtswahrenden Ausstieg" aus dem Maut-Projekt wäre. Auch wenn es rechtstechnisch vielleicht noch möglich wäre, ein an den Differenzierungen des Kfz-Steuerrechts orientiertes Mautsystem zu installieren, stünde der "immense Vollzugsaufwand" in keinem Verhältnis zum Ertrag.

Tarifeinheit: Die FAZ (Dietrich Creutzburg) berichtet zu Einzelheiten des Gesetzentwurfs zur Tarifeinheit, der in dieser Woche von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) vorgelegt werden wird. Die Ministerin wird in einem weiteren Beitrag der FAZ (Dietrich Creutzburg, Zusammenfassung) zu den Intentionen des Entwurfs befragt.

In einem separaten Kommentar begrüßt Dietrich Creutzburg (FAZ) das Vorhaben als Versuch, "die Vervielfachung der Verteilungskämpfe" zwischen Gewerkschaften zu unterbinden. Weil diese Kämpfe "weder für das Tarifvertragssystem noch für die Marktwirtschaft" gut seien, wäre es legitim, wenn der Staat hier "den Ordnungsrahmen für Tarifkonflikte" stabilisiere.

Steuern: Über den Deutschen Steuerberaterkongress in München berichtet die FAZ (Joachim Jahn). So habe Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) in einem Vortrag den geplanten Abbau der kalten Progression an eine Fortsetzung des Solidarpaktes geknüpft. Rudolf Mellinghoff, Vorsitzender des Bundesfinanzhofs habe sich für eine Beibehaltung des Amtsermittlungsgrundsatzes bei den Steuerbehörden ausgespochen.

Urheberrecht: Der designierte EU-Kommissar für digitale Wirtschaft, Günther Oettinger, hat Pläne zu einer Reform des Urheberrechts in der EU vorgestellt. Wie das Handelsblatt (Ruth Berschens) schreibt, solle hierfür geistiges Eigentum im Internet zunächst definiert und in weiteren Schritt die Rechte der Urheber geregelt werden. Diese sollten letztlich von einer europäischen Urheberrechtsabgabe, die von allen in der EU tätigen Unternehmen, also auch Google, geleistet werden müsse, profitieren. Ein Entwurf werde wohl erst 2016 fertiggestellt.

Einsatzkosten: Rechtsanwalt Markus Schütz erläutert im Gespräch mit spiegel.de (Hendrik Buchheister) rechtliche Bedenken gegen den Bremer Plan, der Deutschen Fußball-Liga künftig die Kosten für Polizeieinsätze bei sogenannten Risikospielen in Rechnung stellen zu wollen.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 28. Oktober 2014: Bewährung für Bestechung – Grenzen der Notwehr – Konsequenzen für Kinox.to-Nutzer . In: Legal Tribune Online, 28.10.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13611/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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