Die juristische Presseschau vom 26. Mai 2017: Buch­autor Heiko Maas / Rote Karte am BVerfG / Pre­miere in Taiwan

26.05.2017

Recht in der Welt

USA – Einreiseverbot: Nachdem ein Berufungsgericht im US-Bundesstaat Virginia auch die überarbeitete Version des vorläufigen Einreiseverbots für Angehörige bestimmter muslimischer Staaten für unzulässig erklärt hat, will die US-Regierung nach Meldung von zeit.de die Rechtmäßigkeit des Erlasses vor dem Obersten Gericht prüfen lassen.

China – Korruption: In einer Reportage über die in China weit verbreitete Korruption erzählt die FAZ (Hendrik Ankenbrand) die Geschichte eines Bauern aus dem Nordosten des Landes. Aus Ärger über die Umweltverschmutzung seines Dorfes nahm dieser ein Selbststudium des Rechts auf und erstritt nach zwei Jahrzehnten gute 100.000 Euro Schadensersatz. Eine Berufungsentscheidung zum Fall stehe noch aus.

Taiwan – Homo-Ehe: Gesetzliche Bestimmungen in Taiwan, die Menschen gleichen Geschlechts die Eheschließung verweigern, verstoßen nach einer Entscheidung des Verfassungsgerichts gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung. Das Parlament müsse nun innerhalb von zwei Jahren entsprechende Regelungen für die Homo-Ehe schaffen, schreibt die SZ (Kai Strittmatter). Taiwan würde damit das erste asiatische Land sein, das gleichgeschlechtliche Partnerschaften derart legalisiert.

Das Letzte zum Schluss

Hirnschrittmacher: Vor Gericht und gerade auch in Schreiben an Richter empfiehlt sich ein sachlich-zurückhaltender Ton. Die Anrede als "ignoranter kranker Penner" oder die Empfehlung eines "Hirnschrittmachers" muss aber nicht in jedem Fall eine Verurteilung nach § 185 Strafgesetzbuch nach sich ziehen, wie burhoff.blog.de (Detlef Burhoff) in einer Meldung zu einem Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom März zu berichten weiß. Der freigesprochenen Verfasserin einer E-Mail besagten Inhalts konnte zugutegehalten werden, dass ihr Anwurf "weit überwiegend eine sachbezogene Auseinandersetzung anstrebte".

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mpi

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 26. Mai 2017: Buchautor Heiko Maas / Rote Karte am BVerfG / Premiere in Taiwan . In: Legal Tribune Online, 26.05.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23004/ (abgerufen am: 27.04.2024 )

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