Die juristische Presseschau vom 26. Mai 2017: Buch­autor Heiko Maas / Rote Karte am BVerfG / Pre­miere in Taiwan

26.05.2017

Justiz

BVerfG – "Rote Karte": Berichte zur mündlichen Hauptsacheverhandlung am vergangenen Mittwoch zu der von der AfD beim Bundesverfassungsgericht betriebenen Organklage wegen einer Presseerklärung von Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU) bringen taz (Christian Rath), SZ (Wolfgang Janisch) und FAZ (Helene Bubrowski). Die Ministerin habe auf ihrem Recht beharrt, ihrer persönlichen Empörung über Angriffe auf die Kanzlerin auch Ausdruck verleihen zu dürfen. Das Gericht dagegen habe angedeutet, dass es seine vorläufige Entscheidung, nach der die von Wanka der AfD erteilte "Roten Karte" von der Webseite des Ministeriums entfernt werden musste, aufrechterhalten werde. Ein Urteil werde in einigen Monaten erwartet.

BVerfG zu Abschiebungen: Die erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines syrischen Flüchtlings gegen seine instanzgerichtlich angeordnete Abschiebung nach Griechenland wird nun auch vertieft von der wissenschaftlichen Mitarbeiterin Dana Schmalz auf verfassungsblog.de vorgestellt. Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom vergangenen Dienstag verdeutliche die Notwendigkeit eines Gemeinsamen Europäischen Asylsystems.

HessVGH zu Kopftuch: Kopftuchtragende Rechtsreferendarinnen dürfen in Hessen keine sitzungsleitenden Tätigkeiten ausüben. Nach einem Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom vergangenen Mittwoch müssten die betreffenden Referendarinnen auch äußerlich den Anschein staatlicher Neutralität wahren. Dies sei mit einem Kopftuch nicht möglich. Über den Beschluss schreibt spiegel.de.

LG Erfurt – Mafia: Vor dem Landgericht Erfurt versucht ein Gastronom, vom MDR ein Schmerzensgeld zu erstreiten, weil er in einem Bericht des Senders zu Unrecht als Mitglied der Mafiaorganisation Ndrangheta dargestellt worden sei. Die Verhandlung besucht hat die taz (Ambros Waibel).

StA Köln – Kölner Stadtarchiv: Acht Jahre nach dem Einsturz des Kölner Stadtarchivs hat die Staatsanwaltschaft Köln nun Anklage gegen zwei Bauarbeiter und fünf für die Aufsicht über die U-Bahn-Baustelle Zuständige erhoben. Ihnen wird fahrlässige Tötung in zwei Fällen und Baugefährdung vorgeworfen. Die auf aufwändigen Ermittlungen beruhende Anklage stellt die SZ (Jan Bielecki) vor. Mit einem Prozessbeginn sei frühestens in einigen Monaten zu rechnen.

Franz Enderle: Das Hbl (Markus Fasse/Volker Votsmeier) porträtiert Rechtsanwalt Franz Enderle. Der Partner der Kanzlei Bub Gauweiler unterlag soeben mit dem Versuch, als Vertreter der Unternehmerfamilie Hastor Vorstand und Aufsichtsrat des Autozulieferers Grammer AG austauschen zu lassen, sein Auftragsbuch sei mit Mandaten wie jenem der Metro aber dennoch "prall gefüllt".

Anwaltstag: Die FAZ (Marcus Jung/Hendrik Wieduwilt) berichtet über die Eröffnung des bis zum heutigen Freitag laufenden Anwaltstages in Essen. In seiner Eröffnungsrede habe Ulrich Schellenberg, Präsident des Deutschen Anwaltvereins, auf die Bedeutung von Legal-Tech-Tools und die sich hierdurch für die Anwaltschaft ergebenden Chancen hingewiesen. Ein Grußwort von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) habe dieses Thema aufgegriffen. Daneben habe der Minister das maßgeblich von ihm betriebene Netzwerkdurchsetzungsgesetz verteidigt.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 26. Mai 2017: Buchautor Heiko Maas / Rote Karte am BVerfG / Premiere in Taiwan . In: Legal Tribune Online, 26.05.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23004/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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