Die juristische Presseschau vom 25. November 2016: BGH zu Stö­rer­haf­tung / Klage wegen Kli­ma­wandel / Durch­su­chung bei Fresh­fields?

25.11.2016

Justiz

LG Essen – RWE: Der peruanische Bauer Saúl Lliuya verklagt mithilfe von Germanwatch den Energiekonzern RWE auf Zahlung von 17.000 Euro, weil er das Unternehmen für die Bedrohung seines Hauses durch schmelzendes Gletscherwasser mitverantwortlich sieht. RWE trage als einer der größten Kohlendioxid-Emittenten zur Erderwärmung und damit zur Bedrohung seines Eigentums bei. Die taz (Christian Rath), die SZ (Michael Bauchmüller) und die Welt (Daniel Wetzel) schildern den ungewöhnlichen Fall vor dem Landgericht Essen. Es sei das erste Mal, dass eine Einzelperson gegen einen für den Klimawandel Verantwortlichen klagt.

LG Potsdam  Nauen: Am ersten Verhandlungstag vor dem Landgericht Potsdam haben zwei Angeklagte gestanden, den Brandanschlag auf eine Sporthalle in Nauen verübt zu haben, die zu einer Flüchtlingsunterkunft umgebaut werden sollte. Sie belasteten insbesondere den mitangeklagten NPD-Politiker Maik Schneider, der die Durchführung des Anschlags maßgeblich gesteuert haben soll, schildern die taz (Elisabeth Kimmerle/Konrad Litschko) und spiegel.de (Benjamin Schulz). Den insgesamt sechs Angeklagten wird die Bildung einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen, weil ihnen zahlreiche weitere Übergriffe und Anschläge zugerechnet werden.

OLG Celle  Eon: Wie faz.de (Marcus Jung) berichtet, geht der Energiekonzern Eon wegen des Atom-Moratoriums in die nächste Instanz. Eon begehrt vom Bund sowie den Bundesländern Bayern und Niedersachsen eine Entschädigung wegen der vorübergehenden Stilllegung seiner Atomkraftwerke Isar 1 und Unterweser im Jahr 2011.

BGH zu Snowden: Der Wissenschaftliche Mitarbeiter Matthias Roßbach bespricht auf verfassungsblog.de den BGH-Beschluss zur Zeugenvernehmung Edward Snowdens vor dem NSA-Untersuchungsausschuss und ordnet ihn verfassungsrechtlich ein. Zudem entwickelt er mehrere Modelle, wie mit Auslandszeugen umzugehen ist, die nur an einem bestimmten Ort zur Vernehmung bereit sind.

Die FAZ (Eckart Lohse) fasst die Reaktionen auf die Entscheidung zusammen. Der Ausschuss-Vorsitzende Patrick Sensburg (CDU) habe bereits angekündigt, Beschwerde einzulegen.

Strafjustiz: Im Interview mit focus.de (Malte Arnsperger) weist der Vorsitzende des Deutschen Richterbunds, Jens Gnisa, den Vorwurf seitens einer Polizeigewerkschaft zurück, die deutsche Strafjustiz urteile zu milde. Das Justizsystem funktioniere, denn die Kriminalitätsraten seien in fast allen Deliktsgruppen kontinuierlich gesunken. Öffentliche Aufrufe zu härteren Strafen könnten dagegen die richterliche Unabhängigkeit einschränken. Der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft Rainer Wendt, der die Vorwürfe erhoben hatte, distanziert sich im Interview mit spiegel.de (Ansgar Siemens). Er sei falsch verstanden worden. 

Stuttgart 21: Wie die FAZ (Rüdiger Soldt) darstellt, will die Bahn gerichtlich klären lassen, wer die Mehrkosten des Projekts Stuttgart 21 tragen muss. Die Landesregierung Baden-Württembergs weigert sich bisher, sich an den zusätzlichen Kosten von zwei Milliarden Euro zu beteiligen. 

LG Regensburg zu Machete-Angriff: Das Landgericht Regensburg hat einen Mann zu zwei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt, weil er mit einer Machete bewaffnet in ein von Asylbewerbern bewohntes Haus eingedrungen und mit der Waffe auf mehrere Menschen losgegangen ist, wie spiegel.de meldet.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 25. November 2016: BGH zu Störerhaftung / Klage wegen Klimawandel / Durchsuchung bei Freshfields? . In: Legal Tribune Online, 25.11.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21250/ (abgerufen am: 02.05.2024 )

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