Die juristische Presseschau vom 25. Juli 2014: EGMR gegen Folter – BVerfG für Wissenschaftsfreiheit – BGH zweifelt an Suhrkamp-Insolvenz

25.07.2014

Recht in der Welt

Frankreich – Hohe Kaution für UBS: Die französische Justiz ermittelt gegen die Schweizer Bank UBS wegen illegaler Kundenanwerbung, Beihilfe zur Steuerhinterziehung und Geldwäsche - und verlangte nun vorab eine Sicherheitsleistung von 1,1 Milliarden Euro. Offenbar sei man in Frankreich "auf den Geschmack" gekommen, nachdem zuletzt US-Behörden hohe Strafzahlungen von der Credit Suisse Bank gefordert hatten, heißt es in einem Bericht der FAZ (du).

Österreich – Josef S. geht in Berufung: Der deutsche Student Josef S., der in Wien nach den Protesten gegen den Akademiker-Ball der Burschenschafter zu zwölf Monaten Haft verurteilt worden ist, will Berufung einlegen, so spiegel.de. Die Beweislage gegen S. galt als ausgesprochen dürftig.

USA – Todesstrafe: Nachdem erneut ein Straftäter qualvoll hingerichtet wurde, wird in den USA über die Todesstrafe diskutiert. Die SZ befasst sich damit auf der Themenseite: David Hesse schildert den aktuellen Fall, in dem der verurteilte Mörder Joseph Wood erst nach zwei Stunden starb. Christoph Behrens erklärt, warum Hinrichtungen mit Giftcocktails schmerzhaft sind. Reymer Klüver erläutert die Argumente der Todesstrafe-Gegner. Auch focus.de (Markus Sebek) berichtet über den Fall Wood und andere Fälle.

Sonstiges

Studie zu Vorratsdatenspeicherung: netzpolitik.org (Andre Meister) berichtet über eine Studie zu den Folgen des Urteils des Europäischen Gerichtshofes zur Vorratsdatenspeicherung. Demnach kommen die Rechtsprofessoren Franziska Boehm und Mark Cole zu dem Ergebnis, dass nun auch nationale Gesetze und andere Datensammlungen wie Abkommen zu Reisedaten und Finanztransaktionsdaten überprüft werden müssten.

Studie zu Wirtschaftskriminalität: Das Bundeskriminalamt hat das Lagebild zur Wirtschaftskriminalität vorgestellt. Demnach gab es im Jahr 2012 zwar weniger Wirtschaftsstraftaten, dabei aber größere Schäden – insgesamt in Höhe von rund 3,8 Milliarden Dollar. Es berichten die FAZ (Joachim Jahn) und spiegel.de.

Rüstungsexporte: Kann die Bundesregierung bereits genehmigte Waffenexporte widerrufen? Ja, wenn sie das betroffene Unternehmen angemessen entschädigt, erklärt die SZ (Christoph Hickmann). Das regelt das Kriegswaffenkontrollgesetz und so sehe es auch die Bundesregierung in einer Stellungnahme für das Bundesverfassungsgericht. Hintergrund für die Stellungnahme war die Verhandlung über eine Klage dreier Bundestagsabgeordneter der Grünen, die Informationen über Rüstungsexporte verlangt hatten.

Das Letzte zum Schluss

Kein Platz für Raucher: Den Rauchern gehe es derzeit wie den Eisbären, schreibt Wolfgang Janisch (SZ) – ihr Lebensraum verschwinde. Nun will eine Wohnungsgenossenschaft in Halle-Süd eine komplett qualmfreie Anlage mit 33 Wohnungen bauen - juristisch nicht unbedenklich. Denn dass sich die Mieter beim Einzug verpflichten, nicht zu rauchen, möge ja noch angehen, aber spätestens wenn einer davon eine Raucherin ehelicht, stelle sich die Frage, ob eine Kündigung wegen Rauchens nicht unverhältnismäßig sei: "Muss er sich dann von der Wohnung trennen? Oder von der Frau?"

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/ak

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 25. Juli 2014: EGMR gegen Folter – BVerfG für Wissenschaftsfreiheit – BGH zweifelt an Suhrkamp-Insolvenz . In: Legal Tribune Online, 25.07.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12676/ (abgerufen am: 05.05.2024 )

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