Die juristische Presseschau vom 24. Oktober 2014: Kiffen & fahren - Dealen & fair trial – Italien & Immunität

24.10.2014

Recht in der Welt

Italien – Schadensersatzansprüche wegen NS-Unrecht: NS-Opfer können Deutschland vor italienischen Zivilgerichten auf Schadensersatz verklagen. Das hat das italienische Verfassungsgericht in Rom laut SZ (Stefan Ulrich) entschieden. Nach Ansicht des Verfassungsgerichts gilt im Falle von Kriegsverbrechen der völkerrechtliche Grundsatz der Staatenimmunität nicht – der solche Klagen eigentlich ausschließt. Das Urteil stehe im Widerspruch zu einer Entscheidung des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag aus dem Jahr 2012. In einem gesonderten Kommentar äußert Stefan Ulrich (SZ) abseits der moralischen Komponente die Sorge, das Prinzip individueller Entschädigung würde dazu führen, "dass ehemalige Unrechtsstaaten nie auf die Beine kommen".

Schweiz – Rechtshilfe für deutsche Fahnder: Laut SZ (Thomas Knellwolf/Klaus Ott) haben deutsche Ermittler in der Schweiz kürzlich Rechtshilfe in Steuerstrafsachen erhalten: Bei zahlreichen Bankern und Juristen in der Schweiz seien Durchsuchungen wegen dubioser Aktiendeals durchgeführt worden – auf Grundlage von Ermittlungen aus Deutschland. Der Fall sei ein Novum, weil die Schweiz ausländische Fahnder früher eher verhaftet habe als bei eigenen Banken zu ermitteln.

Sonstiges

Einigung im Leistungsschutzrecht: Im Streit um das Leistungsschutzrecht für Presseverlage haben die meisten Verlage eingelenkt und Google eine widerrufliche "Gratiseinwilligung" für die Nutzung ihrer Presseerzeugnisse erteilt. Das melden die taz und die Welt. Zuvor hatten sich die Verlage in der Verwertungsgesellschaft VG Media organisiert, um über sie Vergütungsansprüche aus dem Leistungsschutzrecht geltend zu machen. Thomas Stadler (internet-law.de) sieht das Projekt Presseleistungsschutzrecht als "vorerst gescheitert" an und wirft kartellrechtliche Fragen durch das Vorgehen der Verlage auf.

Störerhaftung ist German Angst: Richter Ulf Buermeyer kritisiert in einem Gastbeitrag für die FAZ die in Deutschland geltende Rechtslage hinsichtlich der Anonymität im Netz und öffentlichen Drahtlosnetzwerken. Letztere seien aufgrund des deutschen Rechts in Deutschland so wenig verbreitet, denn das Institut der Störerhaftung lasse es schnell unvertretbar erscheinen, ein öffentliches WLAN zu betreiben. Die Reform der Störerhaftung werde derzeit verschleppt und verwässert; die Störerhaftung stehe exemplarisch für die "German Angst" vor dem digitalen Zeitalter.

Namensrecht und Domains: telemedicus.info (Johannes Marosi) nimmt eine Entscheidung des Landgerichts Köln zum Anlass, sich mit dem Domainrecht zu beschäftigen. Das LG Köln hatte im August dieses Jahres Unterlassungsansprüche des Bundes aus Namensrecht bejaht, weil die Domain "bag.de" auf eine Domainhändlerin registriert worden war. "BAG" stehe für "Bundesarbeitsgericht", so die Argumentation des LG, und an diesem Namen halte der Bund die Rechte. Der Artikel geht auf Fragen um die Namensträgerschaft an generischen Begriffen sowie die Unterscheidungskraft und Verkehrsdurchsetzung ein.

Das Letzte zum Schluss

Komatöse Zustände: Eine Querschnittslähmung und komatöse Zustände hat in Wales ein Mann zwei Jahre lang vorgetäuscht, um nicht vor Gericht erscheinen zu müssen. Der Mann wollte so offenbar einer Verurteilung wegen Betruges entgehen: Seinen Nachbarn soll er zuvor um 40.000 britische Pfund gebracht haben. Jetzt flog der Schwindel auf. spiegel.de berichtet.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/fr

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 24. Oktober 2014: Kiffen & fahren - Dealen & fair trial – Italien & Immunität . In: Legal Tribune Online, 24.10.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13584/ (abgerufen am: 30.04.2024 )

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