Die juristische Presseschau vom 24. Februar 2015: Angeklagter Edathy – Verfassungsschützer und NSU – Kein Mindestlohn für Amateur-Fußballer

24.02.2015

Justiz

BRAK-Hauptversammlung: Das Handelsblatt (Wolf Albin) berichtet zu der am Freitag stattfindenden Hauptversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK). Zentrales Thema sei die Zukunft von Unternehmensjuristen und angestellten Anwälten, deren Kompetenzen neu geregelt werden sollen. Eine vom Bundesjustizministerium geplante Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung, nach der Snydizi von der Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit würden, werde von der anwaltlichen Selbstvertretung nach wie vor kontrovers diskutiert.

In einem Gastbeitrag für das Handelsblatt begrüßt Rechtsanwalt Jobst-Hubertus Bauer den Entwurf. Er beende die "Diskriminierung von Syndikusanwälten".

BGH zu Betreuungsanforderungen: Die Anordnung der Betreuung eines psychisch Kranken in finanziellen Angelegenheiten darf nicht mit bloßen Zweckmäßigkeitserwägungen begründet werden. Vielmehr muss neben der Unfähigkeit, Angelegenheiten selbst regeln zu können, auch eine Gefahr der Selbstschädigung vorliegen. Dies entschied nach einer Meldung der SZ (Wolfgang Janisch) der Bundesgerichtshof.

OLG München – NSU: Das Verfahren gegen Beate Zschäpe u.a. vor dem Oberlandesgericht München wird nach Bericht der taz (Andreas Speit) mit der Vernehmung von Gordian Meyer-Plath fortgesetzt. Der Präsident des sächsischen Landesamts für Verfassungsschutz solle dabei vor allem zu seiner Rolle als V-Mann-Führer der Quelle "Piatto" aussagen.

Als möglicher weiterer Zeuge im Prozess kommt auch der hessische Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) in Frage. Die Vertreter der Opferfamilie Yozgat hätten die Vernehmung des Politikers beantragt, schreibt spiegel.de (Björn Hengst). Sie versprächen sich hiervon eine Aufklärung der möglichen Verstrickung des hessischen Verfassungsschutzes in den Mordfall Yozgat und der diesbezüglichen Beteiligung Bouffiers, der zur Tatzeit Innenminister im Land war.

VGH B-W zu Atomgegner: Vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg ist die jahrelange Speicherung von Daten eines Atomkraftgegners durch das Landeskriminalamt als rechtswidrig bezeichnet worden. Die beklagte Behörde habe ihren für die Speicherung notwendigen Verdacht der Begehung von Straftaten nicht begründen können, schreibt die taz (Lena Müssigmann).

LAG B-B zu Kündigungsschutz: Ein in einem Sozialplan vorgesehener Ausschluss vom Kündigungsschutz ist nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg aus der letzten Woche unwirksam. Die mit ihrem Begehr erfolgreiche Klägerin hatte zuvor einem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses auf einen Rechtsnachfolger widersprochen und sollte nach den Bestimmungen des Sozialplans deswegen nicht dem für andere Mitarbeiter vereinbarten Kündigungsschutz unterfallen. Rechtsanwalt Roland Gastell (Handelsblatt-Rechtsboard) stellt Sachverhalt und Entscheidung vor und entwirft eine alternative Lösungsmöglichkeit.

LG Kassel – Mehmet Göker: Vor dem Landgericht Kassel fordert ein großes Versicherungsunternehmen von dem ehemaligen Versicherungsmakler Mehmet Göker gut zweieinhalb Millionen Euro an Provisionsvorschüssen zurück. Das Handelsblatt (Ozan Demircan) berichtet über den Fall und den Makler, der zunächst durch besondere Umtriebigkeit aufgefallen sei, mittlerweile aber insolvent ist.

StA Schwerin – KZ-Wachmann: Die Staatsanwaltschaft Schwerin hat gegen einen 94-Jährigen eine Anklage wegen Beihilfe zum Mord in 3.681 Fällen eingereicht. Wie bild.de (H.-W. Saure/H. Kascha) berichtet, soll der Angeschuldigte nach Auffassung der Anklagebehörde zwischen August und September 1944 als Mitglied einer SS-Sanitätsdienststaffel in einem Nebenlager des KZ Auschwitz an den dortigen Tötungen beteiligt gewesen sein.

Rauchen in Mietwohnung: In der vergangenen Woche befasste sich der Bundesgerichtshof mit dem Fall des notorischen Rauchers Friedhelm Adolfs. Der Tagesspiegel (Ursula Knapp) fasst diese und andere höchstrichterliche Entscheidungen zum Thema Rauchen in der Wohnung zusammen und formuliert als Quintessenz die Erkenntnis: "Es kommt auf das Maß an".

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 24. Februar 2015: Angeklagter Edathy – Verfassungsschützer und NSU – Kein Mindestlohn für Amateur-Fußballer . In: Legal Tribune Online, 24.02.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14776/ (abgerufen am: 06.05.2024 )

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