Die juristische Presseschau vom 23. August 2016: Loh­fink wegen Lüge ver­ur­teilt / Abend­schule ohne Niqab / Geständnis am IStGH

23.08.2016

Recht in der Welt

IStGH - Kulturschätze: Vor dem Internationalen Strafgerichtshof hat der Prozess gegen den islamistischen Milizenführer Ahmad al Faqi al Mahdi begonnen, dem die Zerstörung von Weltkulturerbe-Stätten in Timbuktu (Mali) als Kriegsverbrechen vorgeworfen wird. Der Angeklagte räumte die Taten ein und bat um Vergebung. Es berichten die SZ (Ronen Steinke) und die taz (Dominic Johnson).

Sonja Zekri (SZ) glaubt, dass der Prozess keine abschreckende Wirkung haben werde: "je größer der weltweite Schockeffekt durch Videos von zerstörten Kulturschätzen – desto größer die Genugtuung für die Täter". Wenn man der Zerstörung von Kulturstätten überhaupt eine so große Bedeutung zumesse wie der IStGH, dann stelle sich auch die Frage, ob die Stätten nicht militärisch geschützt werden müssten.

Das HBl (Jan Dirk Herbermann) portraitiert die Chefanklägerin des Gerichtshofs Fatou Bensouda.

Frankreich - Burkini: Das Verwaltungsgericht Nizza hat das Burkini-Verbot am Strand einer benachbarten Kleinstadt bestätigt, berichtet zeit.de (Annika Joeres). Die Verschleierung würdige Frauen herab und sei daher nicht vereinbar mit ihrem Status in einer demokratischen Gesellschaft.

Sonstiges

Zitis: zeit.de (Patrick Beuth) geht davon aus, dass es Aufgabe der geplanten Behörde Zitis sein werde, Zero-Day-Schutzlücken (Schwachstellen in Soft- und Hardware, von denen der Hersteller noch nichts weiß) zu finden, damit Strafverfolger und Verfassungsschutz verschlüsselte Kommunikation doch überwachen können. Deutschland folge dabei dem Vorbild der USA, aber auch Russlands und Chinas.

Das Letzte zum Schluss

Video-Selbstüberwachung: Nach vier Jahren konnte die Polizei einen Raub in Mönchengladbach aufklären, meldet spiegel.de. Die Täter hatten sich dabei selbst mit ihren Handys gefilmt. Die Polizei fand die Aufnahmen nun zufällig auf einem Computer, den sie in ganz anderem Kontext beschlagnahmt hatte.

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/chr

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 23. August 2016: Lohfink wegen Lüge verurteilt / Abendschule ohne Niqab / Geständnis am IStGH . In: Legal Tribune Online, 23.08.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20356/ (abgerufen am: 05.05.2024 )

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