Die juristische Presseschau vom 23. August 2016: Loh­fink wegen Lüge ver­ur­teilt / Abend­schule ohne Niqab / Geständnis am IStGH

23.08.2016

Justiz

VG Osnabrück zu Niqab: Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat in einer Eilentscheidung den Antrag einer 18-jährigen Frau abgelehnt, am Abendgymnasium zugelassen zu werden, obwohl sie im Unterricht eine Vollverschleierung (Niqab) tragen will. Hauptgrund für die Ablehnung war wohl, dass die Klägerin nicht zum Gerichtstermin erschien und dem Gericht ihre Gründe nicht persönlich erläuterte, berichten spiegel.de, SZ (Peter Burghardt) und FAZ (Reinhard Bingener). Alle gehen auch auf ähnliche Fälle ein.

LG Dresden - Entführung und Mord: Die SZ (Hans Holzhaider) schildert in einer Seite 3-Reportage den Prozess gegen die mutmaßlichen Entführer und Mörder der 17-jährigen Anneli-Marie Riße.

OLG Frankfurt - IS-Rückkehrer: Die Welt (Florian Flade) berichtet über den Prozess gegen den Islamisten Abdelkarim El B. vor dem Oberlandesgericht Frankfurt/Main. Er wurde nach der Rückkehr aus Syrien verhaftet. Vorgeworfen wird ihm die Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung IS. Erstmals kommen dabei vor Gericht IS-Mitgliederlisten zum Einsatz, die ein Deserteur besorgt hatte.

StA Bonn - Todesursache Niklas: Im Fall des getöteten 17-jährigen Niklas hat ein Gutachten ergeben, dass nicht allein der Tritt des 20 Jahre alten Hauptverdächtigen gegen den Kopf zum Tod geführt habe. Vielmehr sei das Hirn des Jugendlichen schon geschädigt gewesen. Die Bonner Staatsanwaltschaft will den Vorwurf des Totschlags mangels Vorsatz wohl nicht mehr aufrechterhalten. Die FAZ (Reinhard Müller) hält dies unter Berufung auf BGH-Rechtsprechung nicht für naheliegend. Täter wissen in der Regel, "dass durch Tritte gegen den Kopf der Tod eintreten kann."

StA Berlin - Maas: Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte Vorwürfe der Strafvereitelung gegen Justizminister Maas geprüft. In der Abschlussverfügung ging sie davon aus, dass dieser vor einem Jahr Generalbundesanwalt Range eine Weisung erteilt habe, ein bereits bestelltes Gutachten zur Netzpolitik-Affäre zu stoppen. Maas habe dabei aber im Rahmen seiner Kompetenzen gehandelt. Maas widerspricht nun laut SZ (Nico Fried) der Darstellung der Staatsanwaltschaft: Er habe Range keine Weisung erteilt.

KZ-Prozesse: Im Interview mit der Welt (Per Hinrichs) erinnert der pensionierte Staatsanwalt Günther Feld daran, dass er bereits vor 25 Jahren einen KZ-Aufseher angeklagt hatte, der dann aber während des Verfahrens verhandlungsunfähig wurde. Wäre der Mann verurteilt worden und hätte der BGH dies bestätigt, hätte schon viel früher gegen die KZ-Mannschaften wegen Beihilfe zum Massenmord ermittelt werden können. Feld begrüßt, dass jetzt auch gegen die Mannschaften von KZs ermittelt wird, die nicht als Vernichtungslager gelten. "Wo Juden waren, gab es stets auschwitzähnliche Bedingungen für die Häftlinge."

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 23. August 2016: Lohfink wegen Lüge verurteilt / Abendschule ohne Niqab / Geständnis am IStGH . In: Legal Tribune Online, 23.08.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20356/ (abgerufen am: 05.05.2024 )

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