Die juristische Presseschau vom 23. August 2016: Loh­fink wegen Lüge ver­ur­teilt / Abend­schule ohne Niqab / Geständnis am IStGH

23.08.2016

Model Gina-Lisa Lohfink wurde nach Vergewaltigungs-Vorwürfen wegen falscher Verdächtigung verurteilt. Außerdem in der Presseschau: Muslimin darf Schule nicht mit Niqab besuchen und der angeklagte Kulturzerstörer gesteht in Den Haag.

Thema des Tages

AG Berlin-Tiergarten zu Gina-Lisa Lohfink: Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten hat das Model Gina-Lisa Lohfink wegen falscher Verdächtigung zu einer Geldstrafe von 20.000 Euro (80 Tagessätze à 250 Euro) verurteilt. Sie hatte zwei Bekannte beschuldigt, sie zum Sex genötigt zu haben. Auf einem Video der vermeintlichen Tat ist zu hören, wie sie "Hör auf" sagt. Die Richterin nahm jedoch an, dass damit nur das Filmen gemeint war. Auf anderen Videosequenzen habe sie so gewirkt, als fühle sie sich wohl. Der Sex sei hart, aber einvernehmlich gewesen. Ein Gutachter fand, dass Lohfinks Verhalten auf den Video-Sequenzen nicht zur Gabe von K.o.-Tropfen passe, die sie vermutet hatte. Der Verteidiger Lohfinks kündigte Berufung an. Vom letzten Prozesstag inklusive Urteil berichten u.a. spiegel.de (Beate Lakotta), lto.de (Pia Lorenz) und der Tsp (Jost Müller-Neuhof).

Wolfgang Janisch (SZ) kritisiert noch einmal die "schrillen" Töne während der Diskussion um die Verschärfung des Sexualstrafrechts. "Wer sich Lohfink als paradigmatisches Opfer ausgeguckt hat, kann hier Folgendes lernen: Wer Täter und wer Opfer war, steht nicht schon in der Phase des frühen Verdachts fest". Udo Vetter (lawblog.de) betont, dass auch bei der bald geltenden "Nein heißt Nein"-Regelung herausgekommen wäre, dass Lohfink die Unwahrheit gesagt hatte. "Denn auch nach dem neuen Recht lässt sich ein 'Nein' nicht nachträglich herbeizaubern". Emma.de ist mit dem Urteil dagegen nicht einverstanden und sieht es als Beleg für eine "extrem täterfreundliche Justiz", die im Fall Gina-Lisa Lohfink "mal wieder ein Exempel statuiert" habe. "Die Botschaft an alle Opfer von Sexualgewalt, in welcher Form auch immer: Eine Anzeige ist gefährlich, denn das Damoklesschwert einer Klage wegen 'Falschbeschuldigung' hängt über euch. Selbst, wenn das fragliche - und sehr brutale und menschenverachtende - Geschehen dokumentiert ist."

Rechtspolitik

Gesichtserkennung: Die SZ (Wolfgang Janisch) sieht bei dem von Innenminister de Maizière vorgeschlagenen Einsatz von Gesichtserkennungs-Software eher rechtliche als technische Probleme. Das Bundesverfassungsgericht werde solche Maßnahmen sehr kritisch sehen, weil so auch Bewegungsbilder erstellt werden können. Vor allem der Einsatz gegen Gefährder, also potenzielle Straftäter wäre problematisch.

netzpolitik.org (Matthias Monroy) weist darauf hin, dass es zur Umsetzung der Pläne bereits eine Projektgruppe gebe, an der das Innenministerium, das BKA, die Bundespolizei und die Bahn AG mitarbeiten

CETA: Es sei "rechtlich unzulässig", den EU/Kanada-Freihandelsvertrag CETA bereits vorläufig anzuwenden, bevor die nationalen Parlamente darüber abgestimmt haben. Das behauptet der Völkerrechtler Wolfgang Weiß in einem Gutachten für die Verbraucherschutzorganisation foodwatch, so die taz (Kai Schöneberg).

Urheberrecht: Die FAZ (Adrian Lobe) kritisiert ein Gutachten des Wettbewerbsökonomen Justus Haucap, das im Auftrag des Bundes-Bildungsministeriums erstellt wurde. Laut Gutachten sei es für Schulen und Hochschulen effizienter, wenn sie frei auf wissenschaftliche Inhalte zugreifen könnten. Dies missachte jedoch die Interessen der Verlage und Autoren, so die FAZ. Das Gutachten dient der Vorbereitung einer Wissenschaftsschranke im Urheberrecht.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 23. August 2016: Lohfink wegen Lüge verurteilt / Abendschule ohne Niqab / Geständnis am IStGH . In: Legal Tribune Online, 23.08.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20356/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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