Die juristische Presseschau vom 23. Juli 2015: Schmer­zens­geld für An­ge­hö­ri­ge – Diät­pil­len als Arznei – Strom­stö­ße in der Schule

23.07.2015

Recht in der Welt

Frankreich - Sterbehilfefall Lambert: Die SZ (Thomas Kirchner) schildert den Stand im Streit um die passive Sterbehilfe für den französischen Wachkoma-Patienten Vincent Lambert. Nachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte keine Einwände gegen das Abschalten der Apparate hatte, haben die Eltern, die dies ablehnen, inzwischen die befürwortende Ehefrau und das Krankenhaus verklagt - wegen falscher Zeugenaussage, falscher Behandlung und versuchten Mordes.

Sonstiges

Arbeitsrecht und Privatleben: Die SZ (Catrin Gesellensetter) gibt anhand von Fällen einen Überblick über die arbeitsrechtliche Rechtslage bei Verfehlungen im Privatleben. Eine Kündigung sei ausnahmsweise möglich, "wenn ein Mitarbeiter mit seinem privaten Verhalten dem Ruf des Unternehmens schadet, Geschäfte vereitelt oder den Betriebsfrieden stört."

WLAN für Flüchtlinge: spiegel.de schildert die Haftungs-Probleme, die die BGH-Rechtsprechung zur Störerhaftung verursacht, wenn in einem Flüchtlingsheim ein offenes W-Lan installiert wird.

Hans F. Zacher: Die deutsche Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Angelika Nußberger berichtet in der FAZ über ein Symposium zu Ehren des im Februar verstorbenen Ex-Präsidenten der Max-Planck-Gesellschaft Hans F. Zacher. "Sein Herz galt der Erforschung des Sozialrechts."

Das Letzte zum Schluss

Experimente in der Schule: Das Amtsgericht Kronau muss über einen bayerischen Berufschullehrer urteilen, der seinen Schülern die Wirkung elektrischen Stroms veranschaulichte, indem er ihnen Stromstöße verpasste. Er ist nun wegen Körperverletzung angeklagt, berichtet spiegel.de. Die Schüler hätten sich zwar freiwillig beteiligt, seien aber möglicherweise nicht über die mit dem Experiment verbundenen Nebenwirkungen (Übelkeit und Brandblasen) aufgeklärt worden. Am 6. August soll das Urteil verkündet werden.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/chr

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 23. Juli 2015: Schmerzensgeld für Angerige – Diätpillen als Arznei – Stromstöße in der Schule . In: Legal Tribune Online, 23.07.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16333/ (abgerufen am: 04.05.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen