Die juristische Presseschau vom 23. Juni 2016: Kran­kenpf­leger noch töd­li­cher / Ver­fas­sungs­schutz soll 14-Jäh­rige spei­chern / Vor­würfe gegen Gina-Lisa Loh­fink

23.06.2016

Justiz

AG Berlin-Tiergarten - Gina-Lisa Lohfink: Die Zeit (Dagmar Rosenfeld) beschreibt anhand der Ermittlungsakten ausführlich, warum der Vorwurf der falschen Verdächtigung (einer Vergewaltigung) gegen das Modell Gina-Lisa Lohfink berechtigt erscheint. Das Verfahren, das als Beleg für Lücken im Sexualstrafrecht gilt, sei dafür "der falsche Fall". Am Montag wird das Verfahren gegen Lohfink am Amtsgericht Berlin-Tiergarten fortgesetzt.

BVerfG zu Richterbesoldung: Mit einer Vollstreckungsanordnung kann ein neues Gesetz nicht implizit für verfassungswidrig erklärt werden. Das Bundesverfassungsgericht wies daher entsprechende Anträge von Richtern aus Sachsen-Anhalt als unzulässig zurück, so lto.de. Die Antragsteller hatten die Reaktion des Landesgesetzgebers auf das BVerfG-Urteil zur Richterbesoldung für unzureichend gehalten. Um das neue Gesetz anzugreifen, sei jedoch eine neue Klage erforderlich, so das BVerfG.

OLG Hamm zur Kündigung von Bausparverträgen: Bausparkassen können hochverzinste Bausparverträge unter Berufung auf § 489 BGB kündigen, wenn der Sparer zehn Jahre nach Zuteilungsreife noch kein Darlehen in Anspruch genommen hat. Das entschied laut lto.de das Oberlandesgericht Hamm und wich dabei von einer Entscheidung des OLG Stuttgart ab.

LG Erfurt zum Höcke-Gruß: Die Tageszeitung taz darf den AfD-Politiker Björn Höcke weiter mit erhobenem Arm abbilden, wenn sie dies nicht als "Hitlergruß" tituliert. Das entschied laut spiegel.de das Landgericht Erfurt.

BVerfG zur EZB: Der Rechtsprofessor Matthias Ruffert bespricht auf verfassungsblog.de das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Dienstag zu den Kompetenzen der Europäischen Zentralbank. Er stimmt dem Gericht überwiegend zu, kritisiert jedoch den in Anführung gesetzten "Anspruch auf Demokratie" als Quasi-Terminologie ohne begriffliche Stringenz.

OLG Düsseldorf - Reker-Attentat: Der Angeklagte Frank S. hat vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf sein knapp einstündiges Schlusswort gehalten. Dabei hat er das Attentat auf die Kölner Kommunalpolitikerin Reker mit wirren Verschwörungstheorien rechtfertigt, berichtet spiegel.de (Wiebke Ramm). "Ich wollte, dass die völlig realitätsferne Herrscherkaste wieder den Volkszorn fürchtet."

Annette Ramelsberger (SZ) kommentiert: "Selbst Menschen mit Persönlichkeitsstörungen können erkennen, dass man einen Menschen nicht töten darf, nur um eine politische Meinung kundzutun." Frank S. sei "voll schuldfähig".

OLG Hamburg - IS-Aussteiger: Vor dem Oberlandesgericht Hamburg hat der Prozess gegen den Syrien-Rückkehrer Harry S. begonnen. Ihm wird vor allem Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung IS vorgeworfen. Die Bundesanwaltschaft glaubt S., dass er freiwillig zurückkehrte und mit dem IS gebrochen hat. Vor Gericht schilderte S. Einzelheiten seines Aufenthalts in Syrien. Die FAZ (Frank Pergande) und spiegel.de (Julia Jüttner) schildern den Prozess.

SG Hamburg - Arbeitsunfall von Prostituierter: Das Sozialgericht Hamburg tendiert dazu, einer osteuropäischen Prostituierten, die aus Angst vor ihrem Arbeitgeber aus dem Fenster sprang und sich dabei verletzte, Leistungen aus der Unfallversicherung zu gewähren. Sie sei abhängig beschäftigt gewesen. Die Unfallversicherung war dagegen von Selbstständigkeit ausgegangen und hatte den Anspruch abgelehnt, berichtet die taz (Manuela Heim), die mit einer Präzedenzentscheidung rechnet.

GenStA Berlin - Pressearbeit und Mäßigung: Der Berliner Generalstaatsanwalt Ralf Rother hat die Berliner Staatsanwälte gemahnt, in ihrer Pressearbeit bestimmte Delikte nicht vorschnell der Organisierten Kriminalität zuzuordnen. Das berichtet der Tsp (Jost Müller-Neuhof). Anlass ist ein Rechtstreit um Äußerungen von Staatsanwälten nach der Durchsuchung des Bordells Artemis.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 23. Juni 2016: Krankenpfleger noch tödlicher / Verfassungsschutz soll 14-Jährige speichern / Vorwürfe gegen Gina-Lisa Lohfink . In: Legal Tribune Online, 23.06.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19767/ (abgerufen am: 27.04.2024 )

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